(ots) - Vor dem ersten Prozess gegen Facebook in
Deutschland hat der Anwalt des Klägers, Chan-Jo Jun, dem Unternehmen
vorgeworfen, deutsches Recht bewusst zu ignorieren.
Jun sagte am Montag im rbb-Inforadio, die Gemeinschaftsstandards
von Facebook besagten, dass Verleumdung und üble Nachrede nicht
verboten seien. "Nacktheit ist verboten, aber Hass nur unter
bestimmten Umständen. Facebook hat die Gemeinschaftsstandards so
gemacht, dass möglichst viele Menschen verknüpft werden. Das ist
deren Mission. Das deutsche Recht ist denen dabei aber egal."
Facebook versuche, mit seinen eigenen Standards durchzukommen, so
Jun weiter. "Vielleicht, weil sie befürchten, sonst Umsatz zu
verlieren, weil Nutzer sonst abwandern würden. Wir müssen uns
überlegen, ob wir uns gefallen lassen, dass das Leben auf Facebook
von den Gemeinschaftsstandards und nicht von deutschem Recht und dem
Grundgesetz geprägt wird."
Zu seinen Zielen im Prozess sagte Jun: "Entweder werden wir FB
dazu zwingen, sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass Opfer von
Verleumdungskampagnen geschützt werden, oder wir werden feststellen,
dass unser Rechtsstaat doch nicht in der Lage ist, auf Grundlage der
heutigen Rechtslage etwas gegen Facebook zu unternehmen."
Ein syrischer Flüchtling hat das US-Unternehmen verklagt, weil es
gefälschte Fotos von ihm nicht löschen will. Ein Selfie des Mannes
mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war von Hetzern neben
Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden.
Das Interview zum Nachhören: http://ots.de/ig2dk
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