(ots) - Wer seine Steuern elektronisch an das Finanzamt
meldet, muss ab sofort keine Belege mehr einreichen und nicht mehr
alle Daten händisch in die Steuererklärung eintragen. Das regelt
unter anderem das neue Gesetz zur Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip
erklärt, was alles durch das Gesetz auf Steuerpflichtige zukommt.
11,5 Millionen Steuerpflichtige erhielten 2011 im Schnitt 875 Euro
zu viel gezahlte Steuern zurück - das zeigen jüngste Zahlen des
Statistischen Bundesamtes. Eine Abgabe der Steuererklärung lohnt sich
für Verbraucher daher meist. Mit dem Steuermodernisierungsgesetz soll
dies noch einfacher werden.
Vorausgefüllte Erklärung nutzen
Im digitalen Finanzamt Elster können Steuerpflichtige von einer
vorausgefüllten Erklärung profitieren. Mit dem sogenannten Belegabruf
können Arbeitnehmer Informationen wie Name, Adresse, Konfession,
Steuernummer, die vom Arbeitsgeber einbehaltenen Steuern und
Sozialversicherungseinträge per Mausklick abrufen. "Die Registrierung
ist zwar etwas mühselig, es lohnt sich aber langfristig trotzdem",
sagt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip. "Denn einmal erledigt,
muss man nicht jedes Jahr wieder die elektronisch gemeldeten Daten
eingeben." Sich blind auf den Belegabruf zu verlassen sei aber keine
gute Idee: "Verbraucher sollten die Daten auf jeden Fall prüfen."
Belegversand fällt weg
Ebenfalls neu ist, dass Belege nicht mehr postalisch eingereicht
werden müssen. "Wer die Steuererklärung online macht, kann sich ab
sofort die Portokosten für den Belegversand sparen", erklärt Reuß.
"Benötigt das Finanzamt bestimmte Nachweise, fordert es diese konkret
ein. Deshalb sollte man die Belege bis mindestens ein Jahr nach dem
Steuerbescheid aufbewahren." Dass das Finanzamt Belege anfordert,
soll aber die Ausnahme werden.
Maschine prüft die Steuererklärung
Die meisten Steuererklärungen können seit diesem Jahr erstmals nur
noch maschinell geprüft werden. Wer möchte, dass ein Sachbearbeiter
über die Steuererklärung guckt, für den hat Reuß einen Tipp: "Einfach
im Freitextfeld einen Hinweis eintragen - das lohnt sich zum
Beispiel, wenn man anderer Auffassung als das Finanzamt ist oder die
Daten nicht stimmen." Auch den Steuerbescheid kann man auf Wunsch
digital abrufen oder sich zusenden lassen.
Wer zu spät abgibt, muss zahlen
Bis Ende Mai des Folgejahres müssen Steuerpflichtige die Erklärung
in der Regel einreichen. Ab 2019 - also erstmals für die
Steuererklärung 2018 - gelten spätere Abgabefristen. Und an diese
sollte man sich tatsächlich halten, denn "wer seine Erklärung zu spät
abgibt, muss künftig zahlen", warnt Reuß. "Mindestens 25 Euro pro
verspätetem Monat gehen automatisch an den Staat." Wer mehr Zeit
braucht, wendet sich an einen Lohnsteuerhilfeverein, einen
Steuerberater oder stellt zum Beispiel wegen langer Krankheit einen
begründeten Antrag beim Finanzamt.
Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/steuermodernisierungsgesetz/
http://www.finanztip.de/belegabruf/
http://www.finanztip.de/elster/
http://www.finanztip.de/steuersoftware/
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