PresseKat - Nichia fordert Everlight zur Beachtung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Deutschland

Nichia fordert Everlight zur Beachtung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Deutschland auf

ID: 1452613

(ots) - Wie in einer früheren Pressemitteilung berichtet,
hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland mit Urteil vom
22. Dezember 2016 (Aktenzeichen I-15 U 31/14) die bereits in erster
Instanz festgestellte Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697
02 929) der Nichia Corporation ("Nichia") durch den taiwanesischen
LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsche
Tochter Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen
"Everlight") betreffend, sechs angegriffene weiße LED-Produkte
bestätigt. Die Revision des Everlight belastenden Urteils wurde vom
Oberlandesgericht Düsseldorf nicht zugelassen. Gegen diese
Entscheidung hat Everlight in der Zwischenzeit
Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR
5/17) eingelegt, mit der die Zulassung der Revision beantragt wird.

Die Nichtzulassungsbeschwerde von Everlight hat jedoch keinerlei
aufschiebende Wirkung. Everlight ist somit nicht berechtigt, die
angegriffenen weißen LED-Produkte (SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND,
67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T, 67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T,
45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T, 45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, SMD Low Power
LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET) in Deutschland zu vertreiben. Nichia
hat Everlight daher im Hinblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf dazu aufgefordert, das gerichtlich angeordnete
Unterlassungsgebot zu beachten.

Mit seinem Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ferner die
gegen Everlight Electronics Europe GmbH festgestellten Ansprüche von
Nichia auf Rückruf der angegriffenen Everlight Produkte von den
gewerblichen Abnehmern sowie auf Vernichtung der angegriffenen und im
Eigentum oder Besitz von Everlight Electronics Europe GmbH
befindlichen Everlight Produkte bestätigt. Nichia hat demzufolge
Everlight nunmehr aufgefordert, die angegriffenen weißen LED-Produkte




von den gewerblichen Abnehmern von Everlight sofort zurückzurufen und
die entsprechenden angegriffenen Produkte zu vernichten.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.



Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

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Datum: 06.02.2017 - 12:10 Uhr
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