(ots) - Wie in einer früheren Pressemitteilung berichtet,
hatte am 29. September 2016 das Landgericht Düsseldorf in Deutschland
auf Antrag der Nichia Corporation ("Nichia") eine einstweilige
Verfügung gegen die Mouser Electronics Inc. ("Mouser") erlassen. Das
Gericht folgte der Argumentation von Nichia, dass das von der
Everlight Electronics Co., Ltd. hergestellte und von Mouser in
Deutschland vertriebene weiße LED-Produkt "334-15/X1C5-1QSA" Nichias
YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzt.
Trotz dieser einstweiligen Verfügung bot Mouser das angegriffene
weiße LED-Produkt noch bis zum 19. Oktober 2016 an. Daraufhin
beantragte Nichia gegen Mouser beim Landgericht Düsseldorf den Erlaß
eines Ordnungsgeldes wegen Mißachtung der einstweiligen Verfügung.
Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr Nichia Recht gegeben und
mit Beschluß vom 11. Januar 2017 Mouser ein Ordnungsgeld von EUR
2.000,00 wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die einstweilige
Verfügung auferlegt. Der Ordnungsgeldbeschluß ist noch nicht
rechtskräftig und kann von Mouser mit Rechtsmitteln angegriffen
werden.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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