PresseKat - Neues Tabakgesetz: Erstes E-Zigaretten Unternehmen geht juristisch gegen Mitbewerber vor / InnoCigs

Neues Tabakgesetz: Erstes E-Zigaretten Unternehmen geht juristisch gegen Mitbewerber vor / InnoCigs erwirkt einstweilige Verfügung gegen französische Großhändler

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(ots) - Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie TPD2
(2014/40/EU) wurden erstmals auch E-Zigaretten umfassend in
Deutschland gesetzlich geregelt. E-Zigaretten Hersteller und
Importeure müssen so z.B jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs
Monate vor dem Verkaufsstart bei den Behörden registrieren.

"Insbesondere diese Vorschrift sehen wir als unnötige
Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. Wir
würden neue Geräte gerne schnell auf den Markt bringen, aber wir
dürfen es nunmal nicht und müssen uns selbstverständlich daran
halten.", so Dustin Dahlmann von der InnoCigs GmbH & Co. KG dem
führenden Großhändler auf dem deutschen Markt.

Obwohl sich die deutschen Importeure an die Vorschriften halten,
kommen weiterhin neue Produkte ohne sechsmonatige Voranmeldung
vermehrt auf den deutschen Markt; noch dazu ohne eine Vielzahl
weiterer Vorschriften, z.B. für Verpackungen, Warnhinweise,
Beipackzettel und Emmisionstests, zu beachten.

Diese Produkte stammen in vielen Fällen aus Frankreich. Trotz der
EU-weiten Richtlinie zur Harmonisierung des Marktes, können dort
bisher zentrale Vorschriften anders ausgelegt werden. Während man in
Deutschland jeden Bestandteil einer E-Zigarette also z.B. auch
Akkuträger, sogenannte Box Mods oder Verdampfereinheiten, die
Clearomizer, sechs Monate vor dem Verkauf registrieren muss, melden
französische Händler und Hersteller nur E-Zigaretten Artikel an, die
Nikotin enthalten. Ihre nikotinfreien Produkte bieten sie dann
konkurrenzlos sechs Monate vor den hiesigen Händlern auf dem
deutschen Markt an.

Die InnoCigs GmbH & Co. KG mahnte drei französische Großhändler ab
und verwies auf die erforderliche Einhaltung der deutschen
Vorschriften bei Lieferung nach Deutschland. Leider blieb die
Reaktion aus und man musste eine gerichtliche Klärung herbeiführen.




Den drei französischen Großhändlern ist es nun untersagt
E-Zigaretten, Box-Mods und andere E-Zigaretten Artikel nach
Deutschland zu liefern, wenn diese nicht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entsprechen.

"Wir beliefern fast 3000 E-Zigaretten Händler. Vielen von denen hat
diese unfaire Konkurrenz schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere bei
kleinen Händler geht es um die Existenz. Wir mussten herausfinden
woher diese Produkte überwiegend kommen und was wir dagegen tun
können.", so Dahlmann.

Tatsächlich ist der Handel mit den unregistrierten Produkten aus dem
Nachbarland nicht legal. "Viele deutsche Händler waren sich überhaupt
nicht darüber bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig Verhalten.",
sagt der Unternehmer.

Deutsche Händler tappen so schnell in eine Abmahnfalle, welche sogar
von behördlicher Seite mit Ordnungsgeldern verfolgt werden kann.

Dazu Dustin Dahlmann: "Wenn man etwas aus dem Nachbarland kauft, dann
denkt man nicht daran, dass das Produkt in Deutschland nicht legal
sein könnte. Durch die Umsetzung der TPD2 mit den vielen
komplizierten Regelungen kann das aber nun schnell der Fall sein."

Das Urteil 416 HKO 14/17, 406 HKO 16/17 und 408 HKO 8/17 wurde vom
Landgericht Hamburg erteilt und hat nach Zustellung auch in
Frankreich Gültigkeit. Bei Verstößen drohen auch dort Ordnungsgeld
oder ersatzweise Ordnungshaft.

Die Urteile sind unter folgenden Links online abrufbar:
https://www.innocigs.com/dl_files/Az_406_HKO_16_17.pdf
- Az. 406 HKO 16/17
https://www.innocigs.com/dl_files/Az_408_HKO_8_17.pdf
- Az. 408 HKO 8/17
https://www.innocigs.com/dl_files/Az_416_HKO_14_17.pdf
- Az. 416 HKO 14/17

Ãœber InnoCigs

Die InnoCigs GmbH und Co. KG zählt zu den größten Online Groß- und
Einzelhändlern für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör im D-A-CH Raum.
Zum Unternehmen gehören die erfolgreichen Marken SC, InnoCigs und
Steamax. Größte Online Präsenz des Hamburger Unternehmens ist der
Shop Mr-Smoke (www.mr-smoke.de). Neben diesem Online Shop und den
Portalen der einzelnen Marken stehen insbesondere den Endkunden die
vier InnoCigs Filialen in Hamburg zur Verfügung. Als einer der
führenden Fachhändler hat die InnoCigs GmbH & Co. KG den Anspruch,
ihre Expertise für eine hervorragende Beratung an die Kunden
weiterzugeben.

Das BfTG Gründungsmitglied InnoCigs setzt sich zudem für eine
wissenschaftlich getriebene Diskussion zur E-Zigarette ein. Nähere
Informationen unter www.innocigs.com

OTS: InnoCigs newsroom http://www.presseportal.de/nr/117277



Pressekontakt:
InnoCigs GmbH & Co. KG
Sonya Herrmann
Telefon: 040 / 60 94 31 63
Mail: presse(at)innocigs.com
www.innocigs.com

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Datum: 08.02.2017 - 13:57 Uhr
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