(ots) - Im Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 739 500
Personen rechtskräftig verurteilt, das waren 1,2 % weniger als im
Jahr 2014 (748 800). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, ging die Verurteiltenzahl in Deutschland seit dem Jahr
2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen
Bundesländern durchgeführt worden war, kontinuierlich zurück und lag
2015 um rund 18 % unter dem Stand von 2007.
Nach der Art der Straftat dominierten wie in den Vorjahren die
verschiedenen Eigentums- und Vermögensdelikte. Wegen dieser
Straftaten gab es im Jahr 2015 insgesamt 353 000 Verurteilte. Wegen
Straftaten im Straßenverkehr wurden 151 000 Personen verurteilt.
Weitere 109 500 Personen wurden wegen Straftaten gegen die Person
belangt (unter anderem Körperverletzung, Tötungsdelikte). Unter den
sonstigen 126 000 Verurteilten dominierten mit 55 900 Personen
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Struktur der verhängten Sanktionen war im Jahr 2015 ähnlich
wie in den Vorjahren. Bei 674 100 Personen (91 % der insgesamt
Verurteilten) wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an und
bei 65 300 Personen (9 %) das Jugendstrafrecht. Das stärker am
Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für
Heranwachsende (18 bis 20) Jahre angewendet werden, wenn das Gericht
eine verzögerte Reife feststellt. 2015 kam es annähernd bei 2 von 3
verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung.
Innerhalb des allgemeinen Strafrechts überwog 2015 mit 84 % die
Geldstrafe als Hauptsanktionsart. So wurden 567 100 Personen mit
einer Geldstrafe belegt. Weitere 107 100 Personen (16 %) wurden zu
einer Freiheitstrafe verurteilt, die bei 75 300 Personen zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Entsprechend erhielten 31 800 Verurteilte
eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Innerhalb des Jugendstrafrechts dominierten 2015 mit insgesamt 54
800 (84 %) die sogenannten Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln wie
beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen. 10 600
Personen (16 %) erhielten eine Jugendstrafe, die bei 6 400 zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Diese Ergebnisse stammen aus der gerichtlichen
Strafverfolgungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder. Diese Statistik informiert über die im jeweiligen
Berichtsjahr rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung
unabhängig vom Zeitpunkt der Tatbegehung. Von deutschen Gerichten
können nur Personen verurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Tat
strafmündig (14 Jahre oder älter) waren und die gegen ein zum
Zeitpunkt der Tat existierendes Gesetz verstoßen haben. Nicht
Gegenstand dieser Statistik ist die unbekannte jährliche Gesamtzahl
begangener Straftaten oder die bekannte Zahl der bei der Polizei
angezeigten Straftaten.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Baumann,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
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