(ots) - Heute publizieren der Danish Refugee Council und die
Schweizerische Flüchtlingshilfe einen gemeinsamen Bericht zur
Situation von Personen, die unter der Dublin-III-Verordnung nach
Italien überstellt werden. Der Bericht beleuchtet insbesondere die
Situation von Personen mit speziellen Aufnahmebedürfnissen und zeigt
auf, dass die Aufnahmebedingungen in Italien stark variieren und die
überstellten Personen dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt sind.
Im November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) im Urteil Tarakhel gegen die Schweiz
festgehalten, dass eine ohne individuelle Garantien getätigte
Überstellung einer Familie mit minderjährigen Kindern nach Italien
aufgrund der mangelhaften Aufnahmebedingungen zu einer Verletzung von
Artikel 3 der Menschenrechtskonvention führen würde. In der Folge
haben die italienischen Behörden erklärt, dass nach Italien
überstellte Familien in Unterkünften untergebracht werden, die deren
besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen, und dass die Familieneinheit
gewahrt wird.
Während einer Abklärungsreise in Italien anfangs 2016 konstatierte
die Schweizerische Flüchtlingshilfe, dass noch immer diverse
Schwierigkeiten im italienischen Aufnahmesystem bestehen,
insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Unterbringung und die
Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität. Vor diesem Hintergrund hat
die Schweizerische Flüchtlingshilfe zusammen mit der Dänischen
Flüchtlingshilfe (Danish Refugee Council) ein Monitoring-Projekt
initiiert. Das Projekt fokussiert auf die Aufnahmebedingungen sowie
den Zugang zum Asylverfahren für unter der Dublin-III-Verordnung
überstellte Familien mit minderjährigen Kindern sowie Personen mit
besonderen Bedürfnissen in Italien. Das Projekt wird im Jahr 2017
weitergeführt.
Sechs Fälle zeigen: Die Art und Weise der Aufnahme hängt vom
Zufall ab.
Der heute veröffentlichte Bericht «Ist gegenseitiges Vertrauen
genug? Die Aufnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen in
Italien» enthält sechs aktuelle exemplarische Fälle. Er zeigt klar
auf, dass für Personen, die nach Italien überstellt werden,
substanzielle Schwierigkeiten bestehen. Es ist vom Zufall abhängig,
wie Familien und vulnerable Personen von den italienischen Behörden
aufgenommen werden. Die Erfahrungen der Beteiligten zeigen, dass die
italienischen Behörden in keinem der sechs Fälle in der Lage waren,
die Aufnahme entsprechend den im Urteil Tarakhel gegen die Schweiz
festgelegten Anforderungen zu gewährleisten.
Forderungen
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse fordern die Schweizerische
Flüchtlingshilfe und die Dänische Flüchtlingshilfe die italienischen
Behörden dazu auf, die Garantien zu erfüllen, die sie für die
Aufnahme von Familien abgegeben haben. Auch die überstellenden
Mitgliedstaaten des Dublin-Abkommens werden aufgefordert,
sicherzustellen, dass alle unter der Dublin-III-Verordnung
überstellten Personen angemessen und menschenrechtskonform
aufgenommen werden.
Pressekontakt:
Schweizerische Flüchtlingshilfe / Swiss Refugee Council
Michael Flückiger, Leiter Kommunikation, Telefon +41 (0)31 370 75 15
Danish Refugee Council
Eva Singer, Head of Asylum and Repatriation Department,
Telefon +45 3373 5200
Sebastian Juel Frandsen, Communication Advisor, Telefon +45 3373 5184
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