(ots) - Angemahnte Nachbesserungen des
Bundesverwaltungsgerichts zügig umsetzten
Am heutigen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht sein
Urteil über die geplante Elbvertiefung bekannt gegeben. Das Gericht
stuft Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne als rechtswidrig
und nicht vollziehbar ein, gibt aber den Behörden die Möglichkeit zur
Nachbesserung. Zu dem Urteil erklärt der Beauftragte für maritime
Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rüdiger Kruse:
"Das "Ja, aber..." des Gerichts ist eine positive Entscheidung für
beide Seiten. Die Planungsfehler sind genau zu analysieren und die
Nachbesserungen zügig umzusetzen. Nach mehr als zehn Jahren
Planungszeit und vier Jahren Rechtsstreit, nach Hunderten von
Gutachten und Gegengutachten, nach der Thematisierung des Projekts in
der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, gibt es
nun Rechtssicherheit. Mit der kommenden Elbvertiefung kann der
Hamburger Hafen wettbewerbsfähig bleiben. Durch seine günstige Lage
tief im Binnenland und als logistischer Knotenpunkt Nordeuropas
bedeutet ein wachsender Umschlag auch große Chancen für andere
wichtige Industriezweige. Als Anlandepunkt im Asien-Europa-Verkehr
spielt Hamburg eine herausragende Rolle. Gerade auf dieser Route
werden die weltgrößten Containerschiffe eingesetzt. Für die Zukunft
der maritimen Wirtschaft in Deutschland sind wir mit der heutigen
Entscheidung gut aufgestellt."
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