(ots) - Generell ist Applaus der hörbare Ausdruck von Lob
für eine besondere Leistung. Er hat bei allen, die etwas darbieten
und vorführen, einen hohen Stellenwert, was der altbekannte Satz
ausdrückt, der sich selbstverständlich auch auf Künstlerinnen
bezieht: "Applaus ist das Brot des Künstlers". Das Deutsche Theater
in München hat diesen Ausspruch in einer Publikation einmal erweitert
auf: "... beziehungsweise die Wurst auf dem Brot." Wenn Ihnen eine
Darbietung gefallen hat, geizen Sie also, bitte, nicht - weder mit
Brot noch mit Wurst.
Das ist auch bei Karnevalssitzungen unverändert. Gerade dort hat
Applaus bei den Vorführungen und Büttenreden aus folgendem Grund eine
besondere Bedeutung: Sie werden teilweise von Ehrenamtlichen
dargeboten, die oft monatelang dafür trainiert und daraufhin
gearbeitet haben. Eine einmalige Applaus-Sonderform im Karneval ist
eine sogenannte Rakete, die stets dreifach gestartet wird. Dazu wird
das Publikum bei Spitzenleistungen seitens der Sitzungsleitung
aufgefordert. Sich als Gast daran zu beteiligen, sollte
selbstverständlich sein. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen,
wenn die Zuschauenden zum Mitklatschen aufgefordert werden, etwa bei
einer Tanzveranstaltung. Dort gebührt neben eventuellen Vorführungen
auch der Kapelle nach einem gespielten Stück ein Beifall von den
Tanzenden.
Bravo-Rufe und Standing Ovations honorieren eine Darbietung über
das übliche Maß eines Beifalls auf besondere Art. Das wird überall
als lobende Äußerung des Publikums aufgefasst, ganz gleich, ob
Karnevalssitzung, im Theater - Schauspiel, Ballett, Operette, Musical
oder Oper -, bei Konzerten, seien es klassische oder
Unterhaltungsmusik, nach einer Rede, die auch bei privaten Feiern mit
Applaus bedacht werden sollte, bei Preisverleihungen und ähnlichen
Veranstaltungen. Ob Pfiffe ebenso eingestuft werden, bleibt in allen
genannten Sparten im Gegensatz zur Pop-Konzert-Szene zweifelhaft.
Tabu sind sie bei Karnevalssitzungen. Dort wird ein Pfeifen
ausschließlich als Abwertung, also negativ empfunden.
Gleiches gilt generell für Buh-Rufe, wobei es fraglich ist, ob
solche notwendig sind, um Missfallen auszudrücken. Mit ausbleibendem
Applaus kann dieses genauso bekundet werden, was weniger angreifend
ist.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen(at)t-online.de
Christian Götsch, Pressereferent Swinging World e.V.,
Der Unternehmerverband der Tanzschulen
49(0)40/500582-15, christian.goetsch(at)tanzen.de
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