(ots) - Baurechtsnovelle erleichtert Wohnen in
Innenstadtlage
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Köln (iwd) gelingt es den Großstädten nicht, die steigende
Einwohnerzahl mit ausreichend neuem Wohnraum zu versorgen. Besonders
groß ist der Mangel an 3- und 4-Zimmer-Wohnungen. Hierzu erklärt der
Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:
"Die aktuelle iwd-Studie zeigt, dass wir gerade in den wachsenden
Großstädten dringend neuen Wohnraum brauchen. Mit der Novelle des
Städtebaurechts unterstützt die CDU/CSU-Fraktion die Großstädte bei
der Wohnungsvielfalt und der Sicherung bezahlbaren Wohnens in den
besonders beliebten Innenstadtlagen.
Die großen Städte müssen deutlich nachbessern und den
Wohnungsneubau dem tatsächlichen Wohnungsbedarf anpassen. Dafür
müssen sie mehr Bauland ausweisen. Moderne Stadtentwicklung lebt
zudem von einer durchdachten Liegenschaftspolitik. Unsere Städte
sollen auch in Zukunft lebenswert und grün sein.
Um eine gute soziale Mischung in unseren Städten zu erhalten, muss
sich die Vielfalt des Wohnungsbedarfs auch im Grundriss
widerspiegeln. Die Bedürfnisse von Familien sollten dabei besonders
berücksichtigt werden. Anstatt einer Verknappung von 3- und
4-Zimmer-Wohnungen in Innenstadtlagen brauchen wir gerade diesen
Wohnungstypus, um Mieten stabil zu halten. Es dürfen sich nicht nur
einige Wenige dieses Wohnumfeld leisten können."
Hintergrund:
Nach iwd-Berechnungen müssten rund 90.000 Wohnungen pro Jahr
allein in den sieben größten Städten Deutschlands entstehen. Zuletzt
wurde noch nicht einmal ein Drittel der jährlich benötigten Wohnungen
errichtet. Nachverdichtungen werden durch die Einführung einer neuen
Baugebietskategorie, dem sogenannten "urbanen Gebiet", künftig
leichter möglich sein.
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