(ots) - Die 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) mit nationalem Mindestlohn (in Dänemark, Italien, Zypern,
Österreich, Finnland und Schweden gibt es keine derartige Regelung)
lassen sich, basierend auf dessen Höhe in Euro, in drei Hauptgruppen
unterteilen.
Zehn im Osten der EU gelegene Mitgliedstaaten hatten im Januar
2017 Mindestlöhne von unter 500 Euro pro Monat: Bulgarien (235 Euro),
Rumänien (275 Euro), Lettland und Litauen (je 380 Euro), die
Tschechische Republik (407 Euro), Ungarn (412 Euro), Kroatien (433
Euro), die Slowakei (435 Euro), Polen (453 Euro) und Estland (470
Euro).
In fünf im Süden gelegenen Mitgliedstaaten lagen die Mindestlöhne
zwischen 500 und 1 000 Euro monatlich: in Portugal (650 Euro),
Griechenland (684 Euro), Malta (736 Euro), Slowenien (805 Euro) und
Spanien (826 Euro).
In Deutschland (1 498 Euro), ebenso wie in den übrigen sechs
Mitgliedstaaten, die sich ebenfalls alle im Westen und Norden der EU
befinden, lagen die Mindestlöhne deutlich über 1 000 Euro pro Monat:
im Vereinigten Königreich (1 397 Euro), in Frankreich (1 480 Euro),
Belgien (1 532 Euro), den Niederlanden (1 552 Euro), Irland (1 563
Euro) und Luxemburg (1 999 Euro).
Diese Informationen stammen aus einem Artikel, der von Eurostat,
dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht wird.
In den betreffenden 22 Mitgliedstaaten ist der höchste
Mindestlohn (Luxemburg) etwa 9-mal so hoch wie der niedrigste
(Bulgarien). Der Abstand verringert sich jedoch auf ein Verhältnis
von 1:3, wenn Preisniveauunterschiede beseitigt werden und
Mindestlöhne in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt werden.
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.
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