(ots) - Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundesrat zu
einem Reformvorschlag zur Vergabe von ÖPNV-Leistungen fordert der
Deutsche Städte- und Gemeindebund von den Ländern, die
Entscheidungshoheit der Kommunen bei Fragen der Organisationsform des
Nahverkehrs zu stärken. So müssen die Kommunen u.a. die Möglichkeit
haben, Qualitätsvorgaben machen zu können, an die sich alle Anbieter
halten müssen. Die Entwicklungen in einzelnen Städten haben gezeigt,
dass Privatisierungen gegen den Willen der Kommunen durchgesetzt
werden konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass, wie bereits in
Pforzheim geschehen, ein bewährtes kommunales Verkehrsunternehmen
abgewickelt werden und Mitarbeiter entlassen werden müssen. Kommunale
Investitionen in Fuhrpark und Gebäude werden dadurch entwertet.
Private Unternehmen können dies über sogenannte
eigenwirtschaftliche Anträge erreichen, die nach dem geltenden Recht
vorrangig behandelt werden müssen. Die Anbieter sollen dazu zwar ohne
zusätzliche staatliche Zuschüsse auskommen. Allerdings erwarten auch
diese in der Praxis ebenfalls Zuschüsse, etwa für die
Schülerbeförderung, vergünstigte Tickets im Verkehrsverbund oder die
Anschaffung von Bussen.
Die Kommunen haben einen Versorgungsauftrag und stehen damit in
der Verantwortung, diese Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewähren.
Der Versorgungsauftrag sichert ab, dass die Menschen in der Stadt und
auf dem Land die Möglichkeit behalten, Arztbesuche und
Lebensmitteleinkäufe mit dem ÖPNV zu organisieren.
Um dies auch künftig sicherzustellen, muss die Entscheidungshoheit
der Kommunen bei der Direktvergabe nach dem
Personenbeförderungsgesetz wieder gestärkt werden. Der heute im
Bundesrat beratene Länderantrag ist ein wichtiger Schritt in diese
Richtung. Er verfolgt das Ziel, dass tatsächlich nur kostendeckende
Angebote zum Zuge kommen. Außerdem werden Sozialstandards wie
tarifvertragliche Mindestentgelte und Qualitätsstandards zugunsten
der Fahrgäste im ÖPNV abgesichert. Langfristiges Ziel muss bleiben,
den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz zu streichen. Damit
würde die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt und die schon in der
ÖPNV-Verordnung vorgesehene Direktvergabe von Verkehrsleistungen
durch eine Kommune an ein kommunales Unternehmen abgesichert.
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