(ots) - Die deutschen Umweltverbände äußern scharfe
Kritik an einzelnen Änderungen des novellierten
Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich Meeresschutz. Sie befürchten,
dass sich der Schutz der Nord- und Ostsee weiter verschlechtern
könnte. NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer,
WWF und Whale & Dolphin Conservation kritisieren, dass das in den
Verhandlungen federführende Bundesumweltministerium dem Druck anderer
Ministerien nachgegeben habe und einen gefährlichen Handel
eingegangen sei, um das Gesetz schnell zu verabschieden. Das neue
Bundesnaturschutzgesetz sichert den Ministerien für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Forschung erstmals ein Vetorecht bei der
Unterschutzstellung der wertvollsten Meeresgebiete zu. So dürften
künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys
mitentscheiden, welche Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen und
Kegelrobben, Riffen oder Seegraswiesen ergriffen werden. Die
Umweltverbände fordern jetzt den Bundestag und Bundesrat auf, die
sogenannte Einvernehmensregelung zu stoppen. Ansonsten drohe der
weitere Ausverkauf der Nord- und Ostsee.
Die Kritik zielt insbesondere auf den Paragraphen 57 der
Gesetzesnovelle. Hier wird den Bundesministerien - statt wie bisher
eine Beteiligung - nun eine sogenannte Einvernehmensregelung
zugesichert. Damit könnte ein einziges Ministerium künftig
Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren. "Diese
Gesetzesnovelle wird die Ãœbernutzung unserer Meere zementieren. Das
zeigten bereits die Verhandlungen um die Natura-2000-Gebiete in der
deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die im vergangenen Jahr
veröffentlichten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen sind in
den letzten Monaten durch die anderen Ministerien so stark verwässert
worden, dass die Bundesregierung weder ihrem eigenen
Koalitionsvertrag gerecht wird, noch den EU-rechtlichen
Verpflichtungen", so die Verbände. Jedes beteiligte Ministerium habe
sich Ausnahmen in die Verordnungsentwürfe schreiben lassen, so dass
in den Schutzgebieten weiter gefischt, Sand- und Kies abgebaut oder
mit extrem lauten Schallkanonen nach fossilen Rohstoffen gesucht
werden dürfe.
In der eigenen Pressemitteilung zur Gesetzesnovelle sprach die
Bundesregierung am vergangenen Mittwoch von einer Grundlage für den
besseren Schutz der Meere. Zwar ermöglicht das neue Gesetz, zukünftig
auch weniger prominente Artengruppen wie Rochen oder Muscheln bei
Schutzbemühungen zu berücksichtigen. Doch das nütze nichts, da
effektive und regulierende Maßnahmen praktisch ausgeschlossen würden,
so die Verbände.
Schon heute setzen sich beim Meeresschutz viel zu oft einzelne
Wirtschaftsinteressen gegen das Allgemeininteresse durch. Die
Gesetzesnovelle dürfte es dem Bundesumweltministerium und dem
Bundesamt für Naturschutz noch schwerer machen, die Artenvielfalt in
unseren Meeren für zukünftige Generationen zu erhalten. Dabei gilt
heute jede dritte Art in Nord- und Ostsee nach Roter Liste als
gefährdet. Grund dafür sind nach eigener Aussage der Bundesregierung
vor allem Fischerei, Kies- und Sandabbau sowie der Eintrag von Nähr-
und Schadstoffen.
"Deutschland setzt sich richtigerweise für die Zukunft der
Antarktis und gegen die weltweite Vermüllung der Meere ein, versagt
aber kläglich beim Meeresschutz vor der eigenen Haustür. Bundestag
und Bundesrat dürfen nicht zulassen, dass die Bundesregierung vor den
Interessen der Wirtschaftslobby einknickt, sonst verspielt
Deutschland seine internationale Reputation beim Meeresschutz", so
die Verbände.
Hintergrund Formal sind rund 45 Prozent der deutschen
Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind
die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU
sollen die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone endlich den rechtlichen Status von
Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die
EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere
verpasst. Zuletzt gingen die Umweltverbände sogar vor Gericht, um die
fehlende Regulierung der kommerziellen Fischerei innerhalb von
Schutzgebieten zu erwirken. Diese im Koalitionsvertrag vereinbarte
Regulierung der Berufsfischerei in Schutzgebieten wird wieder nicht
erfüllt werden.
Die Stellungnahme der Umweltverbände zu den
Schutzgebietsverordnungen finden Sie hier: http://ots.de/Y4mBQ
Pressekontakt:
NABU: Dr. Kim Detloff, Meeresschutzexperte, Tel: 030 284984-1626,
Kim.Detloff(at)NABU.de
BUND: Nadja Ziebarth, Meeresschutzexpertin, Mobil: 0174 319 1424,
Nadja.Ziebarth(at)bund.net
DNR: Florian Schöne, Generalsekretär, Tel. 030 678177599,
florian.schoene(at)dnr.de
DUH: Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Mobil: 0160 8950556,
stoecker(at)duh.de
Greenpeace Deutschland: Thilo Maack, Meeresexperte, Mobil: +49 171
8780 841, thilo.maack(at)greenpeace.de
WWF: Stephan Lutter, Meeresschutzexperte, Mobil: 0151 1885 4925,
stephan.lutter(at)wwf.de
Whale & Dolphin Conservation: Fabian Ritter, Meeresschutzexperte,
Mobil. +49 1577 344 82 74, fabian.ritter(at)whales.org
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