(ots) - Der heutige Tag steht im Zeichen der Zusammenarbeit.
Kea Decker, Geschäftsführerin Internationale Zusammenarbeit der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für
Arbeit (BA), und Arban Abrashi, Minister für Arbeit und Soziales der
Republik Kosovo, vereinbaren feierlich eine Kooperation zwischen den
beiden Institutionen. Mit diesem offiziellen Schritt wird die
bisherige Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur und dem
kosovarischen Ministerium für Arbeit und Soziales intensiviert.
Seit 2015 finden Gespräche zwischen beiden Ländern zu legalen
Wegen der Arbeitsmigration zwischen dem Kosovo und Deutschland statt.
"Wir wollen mit dieser Vereinbarung unsere institutionelle
Zusammenarbeit stärken und in der Beschäftigungsförderung Impulse
setzen", unterstreicht Kea Decker. Geplant ist u.a. ein regelmäßiger
Austausch zu Arbeitsmarktbedarfen in beiden Ländern sowie eine
stärkere Einbindung von ZAV-Beratungsdienstleistungen im Kosovo vor
Ort. Dazu gehört z.B. die Durchführung von
Informationsveranstaltungen im Kosovo für interessierte
Staatsbürgerinnen und -bürger zu legalen Migrationsmöglichkeiten nach
Deutschland. "Die geplanten Maßnahmen werden die institutionelle
Zusammenarbeit auf regionaler und zentraler Ebene stärken und
gleichzeitig einen qualitativen Migrationsprozess unterstützen",
betont Decker. "Viele Bewerberinnen und Bewerber im Kosovo sind an
einer Tätigkeit in Deutschland interessiert, die legalen Zugangswege
sind jedoch in den meisten Fällen nicht bekannt. Hier kann eine gute
institutionelle Zusammenarbeit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie
Arbeitgebern in Deutschland nutzen", unterstreicht Arban Abrashi.
Der Kosovo verfügt über eine lange Tradition der Arbeitsmigration.
Als jüngstes Land Europas ist der Kosovo bislang nicht mit
gesellschaftlichen Alterungsprozessen und deren Folgen konfrontiert.
50% der Bevölkerung sind jünger als 28 Jahre, die hohe
Arbeitslosigkeit im Land erzeugt ein großes Interesse an einer
Tätigkeit im Ausland. Die Änderungen in der Beschäftigungsverordnung
durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Oktober 2015 (BeschV
§26 Absatz 2) eröffnen legale Zugangswege auf den deutschen
Arbeitsmarkt für Kosovaren auch außerhalb der Positivliste.
Hintergrund:
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Deutschland wächst.
Schon heute haben viele Arbeitgeber Schwierigkeiten, passende
Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit
sieht in der qualifizierten Zuwanderung einen Baustein für die
Fachkräftesicherung.
Die bilateralen Regierungsvereinbarungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo werden von der
erwähnten Kooperationsvereinbarung nicht berührt.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
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