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Mit Einführung der neuen Pflegebegutachtung hat der MDK auch die
Informationen für Versicherte und ihre Angehörigen aktualisiert.
Erstmals werden die Informationen zur Pflegebegutachtung auch in
leichter Sprache angeboten.
Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab? Welche Fragen werden von den
Gutachterinnen oder Gutachtern gestellt? Und was ändert sich durch
die Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Pflege? Vor
dem Besuch einer Gutachterin oder eines Gutachters des MDK bestehen
bei den Versicherten und ihren Angehörigen viele Fragen.
Damit sich Betroffene besser auf den Besuch vorbreiten können, hat
der MDK ein neues Faltblatt "Informationen zur Pflegebegutachtung"
herausgegeben. Darin informiert der MDK Nordrhein kurz und
verständlich über die Pflegebegutachtung. Kompakt und übersichtlich
finden Interessierte zudem die wichtigsten Fakten zu den neuen
Pflegegraden. In einer Checkliste sind alle Infos für die
Vorbereitung des Hausbesuchs auf einen Blick zusammengefasst. Das
Faltblatt wird mit der Terminankündigung automatisch allen
Versicherten vor dem Hausbesuch als Brief zugeschickt.
Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder
Lernschwierigkeiten liegt das Faltblatt auch in leichter Sprache vor.
Der MDK Nordrhein setzt sich damit für ein barrierefreies Angebot von
Informationen ein. Das Faltblatt gibt es außerdem auch in englischer,
griechischer, italienischer, kroatischer, polnischer, russischer und
türkischer Sprache.
Das Faltblatt "Informationen zur Pflegebegutachtung" steht auf der
Homepage des MDK Nordrhein www.mdk-nordrhein.de und unter
www.pflegebegutachtung.de zum Herunterladen bereit. Dort finden sich
auch weitere Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Pressekontakt:
MDK Nordrhein, Pressestelle
Dr. Barbara Marnach, presse(at)mdk-nordrhein.de, Tel.: 0211 1382-196
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