(ots) -
- Restalkohol wird von vielen unterschätzt
- Bei Unfall ist man schon ab 0,3 Promille ein Straftäter
- Bei Faschingsfeiern Hin- und Rückweg gut planen
Wer am Faschingstreiben teilnimmt, sollte sich keinesfalls
alkoholisiert ans Steuer setzen, warnen die Verkehrsexperten von
DEKRA. Schon ab 0,5 Promille im Blut drohen 500 Euro Bußgeld, zwei
Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Häufig unterschätzt:
der Restalkohol am Morgen danach.
"Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen", sagt Dr. Thomas
Wagner, Verkehrspsychologe bei DEKRA. "Alkohol verschlechtert schon
in geringen Dosen das Reaktionsvermögen und erhöht die Risikofreude."
Bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko für Autofahrer um das
Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um
mehr als das Zehnfache.
Jecken und Narren, die bis in den Morgen gefeiert haben,
unterschätzen oft die Nachwirkung von Alkohol. Wer nachts um vier Uhr
noch 1,5 Promille intus hat, muss mindestens bis zum Nachmittag (etwa
10 bis 15 Stunden) warten, bis der Restalkohol vollständig abgebaut
ist. Wer lange feiert, sollte deshalb den folgenden Tag besser frei
nehmen.
"In euphorisierenden Situationen wie Fasching ist es schwer, den
Alkoholkonsum zu kontrollieren. Oft verfliegen schon mit dem ersten
Schluck die guten Vorsätze. Deshalb mein Rat: besser keine halben
Sachen machen und das Auto stehen lassen", rät der DEKRA
Verkehrspsychologe. Dazu ist es nötig, das Event mit Hin- und Rückweg
gut zu planen: zum Beispiel mit dem Taxi, den Öffentlichen, per
Abholung, zu Fuß oder mit einem vorab bestimmten ausgesuchten Fahrer,
der absolut "trocken" bleibt.
Wer versucht ist, sich als Fahrer "ein Gläschen in Ehren" zu
genehmigen, sollte daran denken, dass ein Autofahrer, der mit 0,3
Promille einen Unfall verursacht, vom Gesetz bereits als Straftäter
behandelt wird. Als Konsequenzen drohen sechs Monate bis fünf Jahre
Führerscheinentzug, der Verlust der Versicherungsschutzes und eine
Geldstrafe durchaus in Höhe eines Monatsgehalts. Dr. Wagner: "Das
wäre ein teuer erkaufter Glücksmoment."
Besonders gefährdet sind die jüngeren Fahrer. So gehörten 44,3
Prozent der alkoholisierten Beteiligten an Unfällen mit
Personenschaden im Jahr 2015 der Altersgruppe unter 35 Jahren an.
DEKRA Tipps: Sicher durch die Faschingszeit
- An Fasching am besten ganz auf das Auto verzichten.
- Die Feier gut planen: Für Hin- und Rückweg auf Taxi, die
Öffentlichen zurückgreifen, sich abholen lassen oder zu Fuß
gehen. Alternative: einen "Designated Driver" bestimmen, der
absolut trocken bleibt.
- Vorsicht, Restalkohol: Der Körper baut nur 0,1 bis 0,15 Promille
pro Stunde ab. 1,5 Promille sind erst nach 10 bis 15 Stunden
ganz abgebaut.
- Bei Feiern bis in den Morgen ist es besser, den Tag frei zu
nehmen und keine Maschinen zu bedienen.
Bei DEKRA sind bundesweit mehr als 100 Medizinische und
Psychologische Sachverständige an über 40 amtlich anerkannten
Begutachtungsstellen für Fahreignung tätig und widmen sich auch der
Erlebniswelt von Trunkenheitstätern.
Ãœber DEKRA
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem
1925 in Berlin gegründeten Deutschen
Kraftfahrzeug-Ãœberwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit
führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das
operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2016 hat DEKRA einen Umsatz
von voraussichtlich rund 2,9 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 38.000
Mitarbeiter sind in über 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten im
Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen
arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu
Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über
Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung
sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis
zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100.
Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für
eine sichere Welt.
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