(ots) - Im Weißbuch Arbeiten 4.0 schlägt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem sogenannte
"betriebliche Experimentierräume" vor.
Dazu erklärt Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander:
"Klar ist, dass wir eine schnellstmögliche Beseitigung der
arbeitszeitrechtlichen Defizite für eine weitere Flexibilisierung der
Arbeitszeit brauchen. Der Acht-Stunden-Tag darf nicht mehr der
Ausgangspunkt sein. Die Arbeitszeit sollte in bestimmten Lebensphasen
oder in Projektphasen flexibler gestaltet werden können - mit einer
wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Mindestens genauso wichtig: Eine
Abkehr von der heutigen starren elfstündigen Ruhezeitregelung. Das
nützt nicht nur den Kunden und den Unternehmen, sondern verbessert
weiter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es geht den Arbeitgebern nicht um eine Schwächung des
Arbeitsschutzes, sondern um Handlungsoptionen für eine flexiblere
betriebliche Gestaltung der Arbeitszeit. Hierfür kann und muss der
Gesetzgeber den gesamten Spielraum der europäischen Richtlinie
zwingend nutzen und die Experimentierräume an der
EU-Arbeitszeitrichtlinie ausrichten. Daher ist es richtig und
dringend notwendig, dass über mögliche Probephasen zwar die
Tarifpartner entscheiden, die tariflichen Spielräume aber dann allen
Unternehmen offen stehen.
Die Verknüpfung der Experimentierräume mit einer Wahlarbeitszeit
lehnen wir ab, weil dadurch das Normalarbeitsverhältnis maximal
entwertet wird. Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit entgegen einem
geschlossenen Arbeitsvertrag einseitig ändern dürfen, erinnert das
stark an Arbeitszeit auf Abruf ("KAPOVAZ"), diesmal für Arbeitnehmer.
Am Ende ist einseitig der Arbeitnehmer nicht mehr an die festgelegte
Hauptleistungspflicht seines Arbeitsvertrages gebunden. Das höhlt das
Normal-Arbeitsverhältnis aus."
Pressekontakt:
Alexander Dennebaum
Stellvertrender Pressesprecher
Arbeitgeberverband Gesamtmetall
030-55150215
dennebaum(at)gesamtmetall.de
Original-Content von: Arbeitgeberverband Gesamtmetall, übermittelt durch news aktuell