(ots) - Kein Volksbegehren gegen Ceta. Der Bayerische
Verfassungsgerichtshof hat die Initiatoren einer Bürgerbefragung
gegen das umstrittene Freihandelsabkommen heute gestoppt. Enttäuscht
reagieren die FREIEN WÄHLER, die bereits vor der Initiative für ein
Volksbegehren bayernweit mehr als 25.000 Unterschriften für eine
Volksbefragung gesammelt hatten.
Prof. Dr. Michael Piazolo, Verfassungsrechtler und Abgeordneter
der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, erklärte, er bedauere, dass der
Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren gegen Ceta für
unzulässig erklärte. "Wir werden jetzt das letzte Register ziehen und
einen mit dem Volksbegehren wortgleichen Gesetzentwurf im Landtag zur
Abstimmung stellen. Dann sind die CSU und der Ministerpräsident
gefordert, die Mehrheitsmeinung der Bürger zu respektieren und die
von Seehofer immer wieder angekündigte 'Koalition mit dem Volk'
tatsächlich einzugehen."
Die FREIEN WÄHLER setzen sich laut Piazolo außerdem dafür ein, bei
solch wichtigen Fragen die Meinung der Bevölkerung durch eine endlich
verfassungskonforme Volksbefragung einzuholen und sich politisch
danach zu richten.
Fraktionschef Hubert Aiwanger kündigte an, die FREIEN WÄHLER
würden weiterkämpfen für mehr direkte Demokratie. "Denn an den großen
Gefahren des Freihandelsabkommens für Bürger und Kommunen hat sich
durch das Urteil nichts geändert. Beispielsweise ist die Freiheit der
Gemeinden betroffen, qualitativ hochwertige Leistungen der
Daseinsvorsorge zu erbringen. Weder ist die Abwasserwirtschaft
geschützt, noch sind es die Verbraucherschutzrechte. Ceta bedeutet
außerdem die Vereinbarung von Schiedsverfahren für
Investor-Staat-Streitigkeiten im Verhältnis zu Kanada - das kann
nicht im Interesse der bayerischen Bürgerinnen und Bürger sein."
Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
im Bayerischen Landtag
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Tel. 089 / 4126 - 2941, dirk.oberjasper(at)fw-landtag.de
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