(ots) - Am 16. Februar 2017 gehen in Potsdam die
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die
dritte und entscheidende Runde. "Eine Einigung dürfte kein Hexenwerk
sein. Unsere Forderungen sind so gut strukturiert und begründet, dass
die Arbeitgeber aus guten Gründen darauf eingehen sollten", sagte dbb
Verhandlungsführer Willi Russ im Vorfeld.
"Die Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in den
Entgeltgruppen 9 bis 15 ist beispielsweise ein wichtiges Signal, dass
der öffentliche Dienst auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt gerade
bei den Fachkräften wieder eine bessere Position erringen muss. Mit
dem Mindestbetrag als sozialer Komponente stärken wir unter anderem
den Binnenkonsum und fördern künftiges Wachstum. Und dass die
Beschäftigten insgesamt an der ausgezeichneten wirtschaftlichen
Entwicklung teilhaben müssen, dem wird niemand ernsthaft
widersprechen", so Russ.
Hinzu komme, dass die Länder finanziell derzeit so gut dastünden
wie seit Jahren nicht mehr. "Die Menschen haben in den letzten Jahren
wieder eine größere Wertschätzung für ihren öffentlichen Dienst.
Bildung, Sicherheit und funktionierende Daseinsfürsorge sind für
Bürgerinnen und Bürger bedeutender denn je. Die milliardenschweren
Steuerüberschüsse als Finanzminister zu nutzen, um in die
Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu investieren, ist daher
nur folgerichtig."
Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Ãœberblick:
- 6 Prozent Gesamtforderung (darin enthalten: Mindestbetrag als
soziale Komponente, Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)
- Stufengleiche Höhergruppierung
- Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des
Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
- Übernahme aller Auszubildenden der Länder
- Laufzeit 12 Monate
- Zeit- und inhaltsgleiche Ãœbertragung der Tarifeinigung auf die
Beamten der Länder und Kommunen
- Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte
- Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte
betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen,
das nicht Mitglied der TdL ist), für die der TV-L direkte
Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger
in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss
übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und
finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
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