(ots) -
Die Qualität der Hilfsmittelversorgung wird sich für die Patienten
in Deutschland ansatzweise verbessern. Zu dieser Einschätzung gelangt
der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Blick auf die Versorgung der
72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen anlässlich der
heutigen Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes
(HHVG) im Bundestag. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach
seiner Publikation im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das HHVG erhöht
den Stellenwert von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen und
festigt die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln, führt
aber auch eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen
sowie erweiterte Dokumentationspflichten bei der Hilfsmittelberatung
ein.
"Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den
Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für
Hilfsmittel berücksichtigen müssen", sagt Fritz Becker, Vorsitzender
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Inwieweit die Versicherten
dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen
wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und
gegebenenfalls weitere Vorschläge machen. Bei den Verbandmitteln
freuen wir uns für die Patienten, dass bewährte Produkte zur
Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um
Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu
minimieren." Becker weiter: "Die Bürokratie in der
Hilfsmittelversorgung nimmt leider zu. Die Ãœberwachung der
Präqualifizierungsstellen soll geändert werden, womit ein
funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht wird. Die neue
Dokumentationspflicht bei der Beratung bringt nur Mehraufwand, aber
keinen Zusatznutzen."
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