(ots) - Krankentagegeldversicherung gleicht
Verdienstausfall für privat versicherte Frauen in der Zeit des
Mutterschutzes aus
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Bundestag eine Änderung
des Versicherungsvertragsgesetzes, die es selbstständig tätigen,
privat krankenversicherten Frauen ermöglicht, sich während der
gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern
und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten.
Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, sowie die
gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:
"Diese Änderung war überfällig. Auch privat versicherte,
selbstständig tätige Unternehmerinnen haben Anspruch auf
gesundheitlichen Schutz für sich und ihr Kind. Wir begrüßen, dass
künftig alle privat krankenversicherten, selbstständigen Frauen den
gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.
Künftig können sie über ihre private Krankenversicherung eine
Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in
der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Sie erhalten so die
Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden,
ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach
einer Entbindung ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur
eingeschränkt nachgehen wollen.
Bislang haben viele junge Frauen vor der Familienphase den Schritt
in die Selbstständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der
Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen
Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren.
Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt."
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