PresseKat - Winkelmeier-Becker/Seif: Keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit

Winkelmeier-Becker/Seif: Keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit

ID: 1457546

(ots) - Umsetzungsgesetz der Berufsanerkennungs-Richtlinie
stellt hohes Niveau der deutschen Anwaltschaft sicher

Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie wird die Fortbildungspflicht für
Anwälte diskutiert. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter
Detlef Seif:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die im Gesetzentwurf des
Bundesjustizministers vorgesehene bußgeldbewehrte Fortbildungspflicht
für alle Rechtsanwälte strikt ab.

Bereits jetzt bilden sich rund 90 Prozent der rund 164.000
Rechtsanwälte in Deutschland fort. Dies geschieht freiwillig und im
eigenen wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Interesse, denn
Kompetenz und Erfolg sind die beste Werbung. Berufsverbände, der
Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz sowie die
Haftpflichtversicherer sehen keine signifikanten Qualitätsmängel in
der anwaltlichen Tätigkeit. Es wäre jedenfalls völlig
unverhältnismäßig, grundsätzlich alle Rechtsanwälte zu verpflichten,
die Schulbank zu drücken, Prüfungen zu absolvieren und ein
Selbststudium mit Aufzeichnungen in Excel-Tabellen zu belegen. Eine
Stärkung der anwaltlichen Fortbildung ist sinnvoll, jedoch müssen
dafür zunächst konkrete Konzepte vorgelegt werden, mit denen gezielt
Standards gesetzt und ein echter Mehrwert für die Rechtsberatung
erreicht wird.

Eine verpflichtende anwaltliche Fortbildung unter Androhung eines
Bußgeldes von bis zu 2.000,00 EUR wäre vor allem ein neues
Geschäftsmodell für Akademien. Das ist mit uns nicht machbar."

Hintergrund:

"Der Gesetzentwurf setzt die europäische
Berufsanerkennungs-Richtlinie um. Sie vereinheitlicht die
Zugangsvoraussetzungen für ausländische Rechtsanwälte zu den




nationalen Rechtsberatungsmärkten in den EU-Staaten.

Ausländische Rechtsexperten sollen so die Möglichkeit erhalten,
ihren Rechtsrat nach einheitlichen Standards auch in Deutschland
erteilen zu können. Die Umsetzung stellt sicher, dass das hohe Niveau
der Ausbildung und die hohe Qualität der deutschen Anwaltschaft auch
in Zukunft gewahrt bleiben."



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Datum: 16.02.2017 - 16:10 Uhr
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