PresseKat - Wenn der Gerichtsvollzieher fremdes Eigentum pfändet

Wenn der Gerichtsvollzieher fremdes Eigentum pfändet

ID: 1457703

(ots) - Wer macht sich schon Gedanken über einen
möglichen Eigentumsverlust, wenn er sein Auto zum Kommissionsverkauf
auf den Hof eines Händlers stellt? Wenn sich der beauftragte
Dienstleister in finanzieller Schieflage befindet und der
Gerichtsvollzieher bei ihm pfändet, kann man auch als Unbeteiligter
schnell sein Eigentum verlieren. Diese Erfahrung musste der
Oldtimer-Sammler Jobst Spengemann (54) aus dem oberbayerischen
Feldkirchen-Westerham machen.

Der bayerische Sammler hatte vier klassische Oldtimer der Marken
Jaguar, Aston Martin und BMW zum Verkauf in Kommission gegeben. Um
die Finanzen des Autohändlers im schleswig-holsteinischen Norderstedt
stand es allerdings nicht gut. Am 17. November 2016 klebte der
Gerichtsvollzieher den "Kuckuck" auch auf die vier beim Händler
abgestellten Fahrzeuge des bayerischen Sammlers und ließ sie
abtransportieren.

Gemeinsam mit fünf anderen betroffenen Oldtimer-Besitzern kämpft
Spengemann vor dem Landgericht Kiel um die Herausgabe seiner
zwangsgepfändeten Fahrzeuge. Gegen eine Sicherheitsleistung von
187.000 Euro für "seine Oldtimer" stellte das Gericht die
Zwangsversteigerung "einstweilen" ein. Mit anderen Worten: Spengemann
musste die eigenen Autos noch einmal bezahlen. Der
Obergerichtsvollzieher in Kaltenkirchen weigerte sich allerdings,
trotz Gerichtsbeschluss die Zwangsversteigerung zu beenden. Die
hochwertigen Oldtimer aus Bayern kamen Anfang Februar auf dem Portal
"Justiz-Auktion" unter den Hammer. Spengemann wirft dem
Obergerichtsvollzieher "mutwillige Untätigkeit" zu seinem Schaden
vor.

Beim eigentlichen Gläubiger des Autohändlers und Initiator der
Pfändungen handelt es sich um den international bekannten Hamburger
Fotokünstler Christian Voigt, der ebenfalls einen hochwertigen
Oldtimer beim Händler in Norderstedt in Kommission gegeben hatte. Er




übergab allerdings auch den Kfz-Brief. Der Händler verkaufte das Auto
auf eigene Rechnung und behielt den Verkaufspreis. Voigt erstattete
Anzeige und versuchte über den Gerichtsvollzieher an den Kaufpreis zu
gelangen.

Wenig Verständnis zeigen Spengemann und die anderen Betroffenen
für das Vorgehen des Foto-Künstlers. Voigt versuche, seinen Schaden
auf völlig Unbeteiligte abzuwälzen, indem er deren Eigentum pfänden
lässt. Spengemann kann belegen, dass der Foto-Künstler und sein
Anwalt die vom Gericht geforderte Sicherheitsleistung erhalten haben,
aber den Gerichtsvollzieher nicht anwiesen, die ungerechtfertigte
Auktion zu beenden. Gegen den Hamburger Anwalt Michael Stodollik hat
Spengemann deshalb Strafanzeige gestellt.



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Datum: 17.02.2017 - 09:31 Uhr
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