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Brandschutz im Büro: Rauchwarnmelder können Leben retten / TÜV Rheinland: Brandmeldeanlage in Sonderbauten / Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber (FOTO)

ID: 1457724

(ots) -
Rauchwarnmelder in Betrieben machen die Beschäftigten frühzeitig
auf einen Brand aufmerksam, so dass sie das Gebäude schnell verlassen
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können.
Besonders in Büroräumen mit erhöhter Brandgefährdung können
Rauchmelder wichtig sein. Das gilt beispielsweise für Räume, in denen
technische Geräte neben brennbarem Material stehen, beispielsweise
Aktenlager, Drucker- und Kopierräume und in denen sich selten
Mitarbeiter aufhalten, die einen Brand bemerken könnten.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gemäß den Technischen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR A2.2) "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum
Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden
können". Im Speziellen kann die Installation einer gebäudeseitigen
Brandmeldeanlage (BMA) notwendig werden, wenn baurechtliche Vorgaben
dies erfordern. So werden rauchmeldergesteuerte Brandmeldeanlagen in
Sonderbauten wie Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten
oder Hochhäusern verbaut, die mindestens den anerkannten Regeln der
Technik wie zum Beispiel der DIN 14675 entsprechen sollten. Die
genannte Norm besagt, dass die für Planung und Errichtung von
Brandmeldeanlagen verantwortlichen Personen über Fachkenntnisse
verfügen, die von einer anerkannten Stelle zertifiziert worden sind.
Außerdem können im Einzelfall die jeweiligen Sach- oder
Feuerversicherer den Einbau einer solchen Anlage fordern. Fachliche
Unterstützung, Beratung und Empfehlungen hierzu geben
Brandschutzbeauftragte wie die von TÃœV Rheinland.

Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber dazu
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Firma zu




erstellen. "Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Mittel des
Arbeits- und Brandschutzes ermittelt besondere Gefahren im
Unternehmen, gegen die Schutzmaßnahmen getroffen und über die die
Angestellten unterrichtet werden müssen", erklärt Clemens Gabriel,
Brandschutzexperte bei TÜV Rheinland. Eine BMA gehört zur technischen
Gebäudeausstattung, daher liegt die Verantwortung für Betrieb,
Instandhaltung und -setzung beim Eigentümer oder dessen Verwalter.
Bringt der Arbeitgeber Rauchmelder als Schutzmaßnahme an, so trägt er
auch die Verantwortung dafür.

Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch Experten

Die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern muss ebenso in der
Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden und sollte sich mindestens
nach den Vorgaben des Herstellers richten. Meist sind sie jährlich zu
überprüfen. Die Prüfintervalle für Brandmeldeanlagen werden durch die
jeweiligen Sonderbauverordnungen der Länder, den Hersteller und die
DIN 14675 vorgegeben, unter der die Anlage errichtet wurde. Prüfungen
und Wartungen solcher Anlagen sollten - besonders im Hinblick auf die
Haftung - ausschließlich durch Fachkräfte erfolgen. Für alle
Prüfungen gilt: Sie müssen dokumentiert werden.



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Datum: 17.02.2017 - 10:00 Uhr
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