(ots) - Der Bundesrat kritisiert massiv den Entwurf des
Verpackungsgesetzes von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks -
Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Länderforderungen zur
Vereinfachung der Pfandpflicht auf Einwegplastikflaschen und Dosen,
die Stärkung von Pool-Mehrwegflaschen und eine Überwachung von
Verpackungsherstellern durch eine öffentliche Behörde -
Bundestagsabgeordnete werden aufgefordert, das Gesetz in seiner
jetzigen Form zu stoppen
Der Entwurf des Verpackungsgesetzes von Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks wird von den Bundesländern in weiten Teilen
abgelehnt und ist damit durchgefallen. Dies ist das Ergebnis der
Abstimmung des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zum aktuellen Entwurf
des Verpackungsgesetzes. Ziel der ursprünglich als Wertstoffgesetz
gestarteten Gesetzesinitiative war es, Verpackungsabfälle zu
vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auf
stoffgleiche Produkte auszuweiten und betrügerischen
Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu
legen. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) trägt der
von Umweltministerin Hendricks auf den Weg gebrachte Entwurf des
Verpackungsgesetzes nicht zur Erreichung der genannten Ziele bei.
Im Gegenteil: Durch die geplante ersatzlose Streichung der
Mehrwegquote für Getränkeverpackungen wird die im
Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Vermeidung von Abfällen
behindert und der Anfall von Milliarden Wegwerfflaschen aus Plastik
gefördert. Nach dem Willen der Ministerin sollen sich zudem
Verpackungshersteller und Händler selbst kontrollieren. Eine
Bankrotterklärung an den Umwelt- und Verbraucherschutz. Die DUH
fordert Barbara Hendricks deshalb auf, die Forderungen des
Bundesrates zur Stärkung von Pool-Mehrwegflaschen, zur Vereinfachung
der Pfandpflicht auf Plastikflaschen und Dosen, zur Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen auf dem Produkt und zur Kontrolle der
Verpackungshersteller durch eine zentrale öffentliche Behörde
umzusetzen. Die Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, das
Verpackungsgesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen.
"Die massiven Nachforderungen der Bundesländer zum Schutz
umweltfreundlicher Mehrweggetränkeverpackungen sind eine schallende
Ohrfeige für Umweltministerin Barbara Hendricks. Die von der
Ministerin geplante ersatzlose Streichung der Mehrwegquote ist
Ausdruck einer wirtschaftsorientierten Klientelpolitik und ein
Kniefall vor Plastikflaschenherstellern und Discountern wie Aldi. Es
wird erst gar nicht versucht, die in der Verpackungsverordnung
festgelegte Mehrwegquote zu erreichen. Damit wird die
Mehrwegschutzpolitik der ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer,
Jürgen Trittin und Sigmar Gabriel ohne Not auf einem Altar aus
Milliarden Einwegplastikflaschen geopfert", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH fordert statt der Streichung der Zielquote für
Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung bei 72 Prozent und die
Verknüpfung mit politischen Maßnahmen für den Fall der
Nichterreichung. Eine solche politische Maßnahme wäre die Einführung
einer Lenkungsabgabe auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in
Höhe von 20 Cent, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht.
"Mehr als zehn Jahre nach der Einführung des Einwegpfandes können
mehr als die Hälfte der Verbraucher Einweg- und Mehrwegflaschen nicht
auseinander halten. Auf beide gibt es Pfand und beide
Verpackungsvarianten können am Automaten im Supermarkt zurückgegeben
werden. Damit Verbraucher die Möglichkeit haben, eine selbstbestimmte
und umweltfreundliche Kaufentscheidung zu treffen, ist eine
Kennzeichnung auf der Verpackung notwendig", erklärt der DUH-Leiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die von der
Bundesumweltministerin geplante Kennzeichnung am Verkaufsregal ist
deutlich ineffizienter und teurer in der Umsetzung. Zudem soll es
Discountern wie Aldi und Lidl, die ausschließlich auf Einweg setzen,
ermöglicht werden, mit nur einem einzigen Hinweisschild einen ganzen
Supermarkt zu kennzeichnen. Dadurch wird eine verbraucherfreundliche
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen komplett ausgehebelt. Diese
Einschätzung teilen die Bundesländer und haben Barbara Hendricks
aufgefordert, eine Kennzeichnung auf dem Produkt umzusetzen.
Die völlig unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von
Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung sollen nach dem
Willen von Ministerin Hendricks weiterhin fortbestehen. Nach
Einschätzung der Bundesländer soll die Einwegpfandpflicht jedoch
vereinfacht und anhand der Getränkeverpackung festgelegt werden. "Wir
unterstützen die Forderung der Bundesländer zur Vereinfachung der
Einwegpfandpflicht, weil zu Recht niemand nachvollziehen kann, warum
dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola bepfandet, aber mit Saft
unbepfandet sein soll", sagt Fischer. Einweg-Plastikflaschen und
Getränkedosen sind unökologische Wegwerfverpackungen und sollten
grundsätzlich und unabhängig vom Füllgut einer Pfandpflicht
unterliegen.
Für besonders bedenklich halten die DUH und der Bundesrat, die
Kontrolle über die Lizenzierung von Verpackungen der Industrie und
dem Handel zu übertragen. "Eine zentrale Stelle mit Register- und
Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung
und Entsorgung von Verpackungen muss unter staatlicher Kontrolle
bleiben. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und die Industrie kann
nicht funktionieren, das zeigt zuletzt der Dieselabgasskandal", sagt
Resch. Auch das Bundeskartellamt spricht sich klar dafür aus, die
Aufgaben einer zentralen Stelle, einer unabhängigen und neutralen
Behörde, zu übertragen. Bleibt es bei der von Barbara Hendricks
geplanten Selbstkontrolle durch Handel und Industrie, dann drohen
wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte der
Kuratoriumsmitglieder sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten
einzelner Marktteilnehmer - alles zulasten der Verbraucher und der
Umwelt.
Link:
Einschätzung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Ausgestaltung
einer zentralen Stelle im Entwurf des geplanten Verpackungsgesetzes:
http://l.duh.de/sqy7i
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
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