(ots) - Bundesdatenschutzbeauftragte spricht sich für
Schulfach für digitale Kompetenz aus
Voßhoff: Datenschutzfragen zu komplex für alleinige Aufarbeitung
in Familien - "Auch der Gesetzgeber gefragt"
Osnabrück. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich für ein Schulfach für
digitale Kompetenz und für mehr Polizeipräsenz statt einer
flächendeckenden Videoüberwachung in Deutschland ausgesprochen. Im
Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte
Voßhoff: "Ein Schulfach für digitale Kompetenz halte ich für
notwendig und geboten." Digitale Kommunikation gehöre auch für
Schüler bereits zum Alltag und sei auch nicht mehr wegzudenken, sagte
Voßhoff. "Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sind so
komplex, dass sie nicht allein in den Familien, sondern von
entsprechend geschulten Personen in der Schule aufgegriffen werden
müssen", erklärte sie. Bei diesem Thema sei "auch der Gesetzgeber
gefragt".
Ob die Bürger angesichts der akuten Gefahr von Anschlägen
grundsätzlich freigiebiger mit ihren Daten seien, könne sie nicht
sagen, erklärte Voßhoff in dem Interview. Klar sei indes, dass die
Bürger wollten, "dass alles zu ihrer Sicherheit getan wird". Dies sei
verständlich, sagte die Bundesbeauftragte. Dem stehe der Datenschutz
auch nicht entgegen. "Datenschutz ist kein Täterschutz", betonte
Voßhoff. Bereits heute sei die viel diskutierte Videoüberwachung
zulässig. "Sie allein wird dem Sicherheitsanspruch aber nicht
gerecht, sondern kann immer nur Bestandteil eines Gesamtkonzeptes
sein, zu dem auch mehr Polizeipräsenz gehört", erläuterte Voßhoff
weiter. "Der schreckliche Fall der Frau, die in Berlin an der S-Bahn
die Treppe heruntergestoßen wurde, ist passiert, obwohl dort eine
Kamera installiert war." Von der Kamera habe sich der Täter nicht von
seiner Tat abhalten lassen. Allerdings sei es mithilfe der Kamera
wenigstens möglich gewesen, ihn nachträglich zur Rechenschaft zu
ziehen und damit eine Straftat aufzuklären.
Voßhoff, die das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit seit drei Jahren innehat, sprach auch über
Anpassungsmaßnahmen, die notwendig seien, um die neue
EU-Datenschutzgrundverordnung auf nationaler Ebene anwendbar zu
machen. Voßhoff übte Kritik an dem vom Kabinett zu diesem Zweck
gebilligtem Anpassungsgesetz. "Besonders problematisch" sei in diesem
Zusammenhang die Umsetzung der neuen Richtlinie für den Datenschutz
bei Polizei und Justiz, sagte Voßhoff. "So sollen mir in diesem
Bereich nicht die Kompetenzen einer Datenschutzaufsichtsbehörde
zukommen, die das europäische Recht vorsieht", kritisierte sie. Dabei
gehe es gerade im Sicherheitsbereich "um das Vertrauen des Bürgers in
staatliches Handeln", erklärte die CDU-Politikerin. "Wenn es aus
Sicherheitsgründen nötig ist, in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht des Bürgers einzugreifen, dann muss eine
effektive Datenschutzaufsicht sichergestellt sein, die kontrolliert,
dass die verfassungsmäßigen Grenzen nicht überschritten werden",
forderte Voßhoff. Sollten hier Datenschutzauflagen geschliffen
werden, entspreche dies "auch nicht mehr den Vorgaben des
Verfassungsgerichtes", warnte sie.
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