(ots) - "Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe muss
geändert werden, denn es führt zu leer stehenden Betten in den
Pflegeheimen. Damit schadet das Gesetz vor allem den
Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz, die dringend auf einen
Pflegeplatz angewiesen sind", so bpa-Landesvorsitzender Bernd Meurer.
"Das Angebot wird durch das Gesetz verknappt, weil viele Heimträger
durch die unflexible Regelung der Fachkraftquote gerade zu einer
reduzierten Belegung gezwungen werden."
Denn die Pflegeheime seien durch das LTWG verpflichtet, die
Unterschreitung der Fachkraftquote zu melden und sich dann selbst
einen Belegungsstopp aufzuerlegen. Um diesen bürokratischen Aufwand
zu vermeiden, würden viele Pflegeheime erst gar nicht alle
vorhandenen Betten belegen, so Meurer. "Von diesem gesetzlich
verordneten Bettenleerstand sind in Rheinland-Pfalz ca. 7 Prozent der
Pflegeplätze betroffen, mit der Folge, dass pflegebedürftige
Menschen, die dringend einen Heimplatz brauchen, nicht aufgenommen
werden können. Mit einer etwas flexibleren gesetzlichen Regelung, die
der Praxis näher käme, könnten von heute auf morgen dringend
benötigte Pflegeplätze zur Verfügung stehen, ohne dass die Qualität
sinke."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
450 in Rheinland-Pfalz) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
290.000 Arbeitsplätze und circa 22.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 23 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Jutta Schier, Leiterin der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 06131/88 03 20, www.bpa.de
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