(ots) - Bundesregierung gibt Niedersachsen im
Länderstreit um Freilandeier recht
Landwirtschaftsministerium hält Unterbrechung der Stallpflicht für
unrechtmäßig - Kritik am Vorgehen Baden-Württembergs
Osnabrück. Die Bundesregierung stützt Niedersachsen im Streit um
die Vermarktung von Eiern während der Geflügelpest den Rücken. Dies
berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) unter Berufung
auf ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Berliner
Landwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth (CDU), an den
Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff (Grüne). In dem Brief
erklärt Flachsbarth kurzzeitige Unterbrechungen der
Aufstallungspflicht für Legehennen "als nicht mit den rechtlichen
Vorgaben [...] vereinbar." Genau dies hatte Baden-Württemberg aber
gemacht und damit in Niedersachsen Empörung ausgelöst.
Hintergrund ist eine Frist: Dürfen Freilandhühner wegen der
Geflügelpest mehr als zwölf Wochen lang nicht aus dem Stall, gelten
ihre Eier nicht mehr als Freilandeier. Baden-Württemberg hatte die
Aufstallungspflicht Ende Januar für einen Tag auslaufen lassen,
sodass die zwölf Wochen wieder neu gezählt werden.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne)
begrüßte die Klarstellung. "Eine Unterbrechung der Aufstallung um
lediglich einen Tag ohne neues Seuchengeschehen ist illegal und
Verbrauchertäuschung", sagte der Grünen-Politiker der "NOZ". Meyer
forderte Konsequenzen von seinem baden-württembergischen
Ressortkollegen Peter Hauk (CDU). "Das Land Baden-Württemberg muss
jetzt die Konsequenz ziehen und die Mogeleier ordentlich als
Bodenhaltungseier kennzeichnen", sagte Meyer.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) solle nun
"seinen Parteifreund" zur Räson bringen.
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