PresseKat - ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1458823

WLAN-Betreiber/Arbeitszimmer/Kontoführungsgebühren

(firmenpresse) - Der Hersteller haftet, wenn das WLAN gehackt wird

Wer bei seinem Telefonanbieter einen WLAN-Router bestellt, ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht dazu verpflichtet, die werkseitige Verschlüsselung des Gerätes zu ändern. Man darf vielmehr davon ausgehen, dass der vom Hersteller vergebene Code den Router sicher verschlüsselt, sofern es sich dabei um einen individuell für das Gerät vergbenen Code handelt. In einem konkreten Fall sollte eine WLAN-Nutzerin 750 Euro Abmahnkosten zahlen, weil sie angeblich illegal einen Film zum Download angeboten hatte. Wie sich jedoch herausstellte, waren Hacker am Werk. Bereits bei der werkseitigen Generierung der 16-stelligen Ziffernfolge zum Sichern ihres Routers waren Fehler aufgetaucht, so dass Hacker leichtes Spiel hatten. Die geschädigte Filmfirma argumentierte, dass die Frau dazu verpflichtet sei, den werkseitig vergebenen Code durch einen eigenen zu ersetzen. Doch das muss sie nach Information der ARAG Experten eben nicht. Zum einen ist der so genannte WPA2-Schlüssel, mit dem das Gerät eigentlich ab Werk gesichert sein sollte, als hinreichend sicher anerkannt. Zudem konnte sie beim Kauf des Routers nicht wissen, dass ein fehlerhafter Code generiert worden war. Erst ein Jahr später wies der Anbieter seine Kunden darauf hin (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 220/15).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/





Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar

Wird ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung als Werbekosten geltend gemacht, schaut das Finanzamt in der Regel sehr genau hin. Akzeptiert werden die Aufwendungen meist nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Doch es gibt immer wieder Ausnahmen. Nach Auskunft von ARAG Experten ist es beispielsweise dennoch möglich, wenn das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Büro unzureichend ausgestattet ist. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Hochschuldozent sich gegen das Finanzamt durchsetzen konnte. Im Institut seines Fachbereiches Chemie stand ihm lediglich ein Laborraum zur Verfügung. Darin befanden sich weder Drucker noch Scanner oder die für seinen Lehrauftrag erforderliche Fachliteratur. Also arbeitete er viel von zu Hause aus. Am Ende durfte er 1.250 Euro als Werbungskosten absetzen. Die ARAG Experten weisen abschließend darauf hin, dass ein Abzug in unbegrenzter Höhe hier nicht eingeräumt wurde, weil das häusliche Arbeitszimmer nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Dozenten darstellte (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2571/14).







Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/





Preiserhöhung fürs Konto nicht immer wirksam

Erhöhen die Banken die Kontoführungsgebühren, müssen sie ihre Kunden schriftlich darüber informieren. Aber Achtung! Die ARAG Experten raten Verbrauchern, einen genauen Blick auf dieses Schreiben zu werfen. Dabei gibt es zwei Dinge in der Formulierung zu beachten. Erstens muss die Ankündigung der Bank mindestens zwei Monate vor der Preisänderung erfolgen. Darüber hinaus muss das Geldinstitut seine Kunden darauf hinweisen, dass die Kunden anlässlich der Erhöhung ihr Konto kündigen können - und zwar kostenfrei und fristlos. Fehlt einer der beiden Punkte im Schreiben, ist die Preisänderung unwirksam. Dann müssen die Geldhäuser ihren Kunden zuviel gezahlte Beträge auch rückwirkend erstatten.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gigantischer Anstieg beim kanadischen Verkauf von Tippscheinen für den US Powerball Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V tritt Naturschutzinitiative e.V. bei
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.02.2017 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1458823
Anzahl Zeichen: 4340

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE