(ots) - "Die jetzt erzielte Einigung beim Bauvertragsrecht
ist ein erster Schritt zu mehr Partnerschaft am Bau. Gerade die
vorleistungspflichtige Bauwirtschaft ist bei komplexen Projekten auf
partnerschaftliches Miteinander und Fairness angewiesen. Die jetzt
erzielte Einigung führt zur Verbesserung der Machtbalance zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer und verhindert Konflikte, die viel zu
oft vor Gericht landen und Bauvorhaben langfristig verzögern." Mit
diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands
der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Einigung der
Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum
Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht.
"Gerade bei komplexen Projekten sind nachträgliche Änderungen an
der Tagesordnung. Umso wichtiger ist die jetzt im Gesetz vorgesehene
einvernehmliche Vereinbarung, wenn es nachträglich Änderungswünsche
an der vereinbarten Bauleistung gibt. Dies begrüßen wir ausdrücklich,
da einseitige 'Anordnungen' immer nur die zweitbeste Lösung sind",
erklärte Knipper. Eine Frist von 30 Tagen, um die Änderung und die
damit verbundenen Kosten zu vereinbaren, sei sinnvoll. Gelinge keine
Einigung und folge (ausnahmsweise) eine einseitige Anordnung des
Auftraggebers, habe das Bauunternehmen zu Recht einen Anspruch auf
Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zuvor zur Einigung
angebotenen Vergütung. Das sichere die Liquidität der Unternehmen.
Ob die vom Gesetzgeber beabsichtigten Verbesserungen bei der so
genannten "fiktiven" Abnahme eines Bauwerks tatsächlich eintreten,
bleibe abzuwarten. "Wir hätten im berechtigten Interesse von
Bauunternehmen bevorzugt, dass die Abnahme eines Bauwerks nach Ablauf
einer bestimmten Frist vermutet wird", ergänzte Knipper.
Positiv zu bewerten sei, dass künftig Baukammern mit auf das
Baurecht spezialisierten Experten zur Verfügung stehen sollen, um
schnell und kompetent über offene Fragen zu entscheiden. "Allerdings
hätten wir angesichts international positiver Erfahrungen auch die
zuvor geplante außergerichtliche Einbindung von Sachverständigen
unterstützt. Es gibt viele Beispiele aus dem Ausland, die zeigen,
dass solche Mechanismen dazu führen, dass 90 Prozent aller
Streitfälle außerhalb von Gerichten geklärt werden können", so
Knipper. "Unser langfristiges Ziel bleibt daher ein schneller und
möglichst kostengünstiger außergerichtlicher
Streitbeilegungsmechanismus".
Wichtig sei für Bauunternehmen, dass der Gesetzgeber eine gute
Lösung gefunden habe, wer die Aus- und Einbaukosten trägt, wenn sich
Baumaterial nachträglich als mangelhaft erweist. Auch Fälle der
Bearbeitung und Verarbeitung einzubeziehen sei ebenso richtig wie der
Ausschluss eines "Wahlrechts" des Lieferanten, das mangelhafte
Material selbst auszubauen.
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