Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge
(firmenpresse) - Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert.
„Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“, erklärt der Finanzierungsexperte Jens Meier. Diese Situation trifft eigentlich alle Bausparkassen und wird sich auf Sicht nicht verbessern, denn kaum ein Finanzmarktexperte geht derzeit davon aus, dass sich die Realzinsen in nächster Zeit wieder erholen werden. Auch die Versicherungsunternehmen hierzulande können von diesem Problem ein Lied singen. Auch sie müssen seit Jahren ihren Garantiezins senken, da mehr einfach nicht mehr zu erzielen ist.
Für den Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren sind viele der Probleme mit alten, angesparten Bausparverträgen jedoch hausgemacht, da sie vertrieblich vorrangig dafür genutzt wurden, die Wohnungsbauprämie einzustreichen. „In der Folge hat das Gros der Verträge eine zu geringe Bausparsumme und sie lassen sich – in Anbetracht galoppierender Immobilienpreise – deshalb kaum mehr in Finanzierungen einbauen, weil die Zielgruppe überhaupt nicht in den Genuss des Erwerbs einer Immobilien kommt“, so Meier.
Die WKZ Wohnkompetenzzentren bieten daher seit Jahren mit dem WohnSparVertrag eine echte Alternative an. Die Tarife zielen darauf ab, mit überschaubarem Eigenkapitaleinsatz und voller Flexibilität kreditfreies Wohneigentum im Rahmen eines Sparproduktes sicher und bezahlbar erreichen zu können. Wie beim Bausparvertrag können dabei staatliche Förderungen genutzt werden. Anders als bei vergleichbaren Wohnsparprodukten bietet der WohnSparVertrag aber hohe und somit deutlich realistischere Investitionssummen an. Er ist nicht als „Beiwerk“ zu einer Hausfinanzierung gedacht, sondern soll die gesamte Finanzierung abdecken. Sonderzahlungen sind dabei jederzeit möglich.
Die bundesweit vertretenen WKZ Wohnkompetenzzentren beraten Immobilien-Interessenten bei allen Fragen zum Kauf, zur Vermietung und zur Finanzierung. Die Beratung umfasst daneben neue Finanzierungsformen wie Optionskauf oder Mietkauf-Modelle. Neben eigenen Angeboten können die WKZ Wohnkompetenzzentren auf ein breites Partnernetzwerk zugreifen.
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