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NACH DEM TOD: WER ZAHLT DIE BESTATTUNG?
Jeden trifft es, aber kaum jemand möchte sich mit dem Tod und
seinen Folgen befassen. Dabei wäre es später eine enorme Entlastung
für die Hinterbliebenen. Trotzdem werden meist keine oder zu wenig
Vorkehrungen für die eigene Bestattung getroffen. Die DVAG gibt Tipps
zur sinnvollen Vorsorge.
Wann haben Sie das letzte Mal mit Ihrer Familie über das Sterben
gesprochen? Den meisten fällt es schwer, den Tod zu thematisieren.
Dabei kommt mit ihm eine Vielzahl an Aufgaben und Fragen auf die
Hinterbliebenen zu, die man besser zu Lebzeiten geklärt hätte. Denn
wer seine eigene Bestattung im Voraus plant, entlastet die Familie
deutlich - gerade in der ersten Trauerzeit. Doch laut einer aktuellen
Innofact-Umfrage hat die Mehrheit der Deutschen noch keine
Vorbereitungen für ihre eigene Bestattung getroffen. Und wer darüber
nachdenkt, äußert sich meist lediglich über die Bestattungsart. "Zur
guten Vorsorge gehören Gespräche innerhalb der Familie, eine
Bestattungsverfügung und eine Sterbegeldversicherung", raten die
Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Der
Versicherungsschutz sichert Hinterbliebene vor hohen Kosten ab, die
Bestattungsverfügung dokumentiert Wünsche des Verstorbenen.
Hinterbliebene müssen für Kosten aufkommen
Bis 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines
Versicherten das sogenannte Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus, um
die Kosten einer Bestattung aufzufangen. Einst lag es bei rund 3.000
Euro und wurde dann immer weiter reduziert, bis es 2004 komplett
abgeschafft wurde. Seitdem müssen die nächsten Angehörigen die Kosten
tragen, selbst wenn sie zu Lebzeiten keinen Kontakt mehr zu dem
Verstorbenen hatten. Und eine Bestattung kann teuer werden: Die
Gesamtkosten allein für eine völlig anonyme Sargbestattung liegen
laut aktuellen Zahlen der Stiftung Warentest schon bei rund 3.000
Euro, eine einfache Urnenbestattung kostet fast 6.000 Euro und eine
einfache Sargbestattung bereits rund 8.000 Euro.
Dank Sterbegeldversicherung in Würde bestattet werden
Sind die Angehörigen nicht zahlungsfähig oder gibt es keine nähere
Verwandtschaft mehr, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben.
Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten Sozialbestattung
begrenzt. "Wer sichergehen möchte, dass er so beerdigt wird, wie er
es sich vorstellt, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen",
raten die DVAG-Experten. Hierbei zahlt derjenige, der vorsorgt, in
der Regel einen monatlichen Beitrag für einen festgelegten Zeitraum
an die Versicherung. Im Todesfall erhalten seine Angehörigen dann die
vorher vereinbarte Summe. "Auch wenn der Todesfall früher als
erwartet eintritt, zum Beispiel nach fünf Versicherungsjahren, wird
die entsprechende Summe ausgezahlt", erklären die DVAG-Experten.
Worauf ist bei Bestattungen zu achten?
- Der Bestatter muss innerhalb von 48 Stunden gewählt werden
- Erdbestattungen sind ohne weitere Formalitäten möglich. Andere, zum
Beispiel Seebestattungen, bedürfen Genehmigungen
- Preise und Qualität der Bestattungsunternehmen variieren stark.
Darum sind Vergleiche angebracht und nicht pietätlos
- Hinterbliebene müssen die Wünsche des Verstorbenen beachten, auch
wenn er sie nur mündlich geäußert hat
- Für mehr Klarheit über die Durchführung sorgt eine
Bestattungsverfügung: Vordrucke gibt es im Internet
Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
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