(ots) - Die Besitzer historischer Fahrzeuge gehen
in der Regel sehr sorgfältig mit ihren Schätzchen um. Ihre Fahrzeuge
haben meist eine ganz besondere Geschichte und oft einen nicht
unerheblichen Wert. Jetzt winkt eine kräftige Steuerersparnis für die
Oldtimer. Darauf macht die KÃœS aufmerksam.
Wenn ein Fahrzeug die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat,
kann es bei einer amtlichen Kfz-Prüforganisation eine Einstufung als
Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
erhalten. Wird diese positiv beschieden, steht der Beantragung des
sogenannten H-Kennzeichens nichts mehr im Wege. Ein günstiger
Steuertarif ist die Folge.
Die Kfz-Steuern müssen bisher für das komplette Jahr, wie bei
modernen Fahrzeugen auch, entrichtet werden. Dies war für viele der
Besitzer historischer Fahrzeuge ein Ärgernis, denn die Oldtimer
werden hauptsächlich in den Sommermonaten gefahren und nicht den
Einflüssen etwa von Streusalz im Winter ausgesetzt. Der Bundesrat hat
nun eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit
H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen - also für wenige
Monate im Jahr - angemeldet werden können. Diese Kombination war
bisher unzulässig. Mit 350.000 angemeldeten Fahrzeugen mit
H-Kennzeichen hatte im Jahr 2016 die Anzahl der Oldtimer auf unseren
Straßen den Höchststand erreicht.
Es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bevor die Verordnung in
die Praxis umgesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mit der
Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt. Die
Prüfingenieure der KÜS sind Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung
zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer oder um ein
Wertgutachten für historische Fahrzeuge geht.
Pressekontakt:
Hans-Georg Marmit
KÃœS
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse(at)kues.de
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