PresseKat - VW-Abgasskandal: Rückruf adé, Klageflut ahoi

VW-Abgasskandal: Rückruf adé, Klageflut ahoi

ID: 1459546

(ots) - Die im Abgasskandal führende Düsseldorfer
Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die über 1.500 Mandanten im
VW-Abgasskandal vertritt, ist der Auffassung, dass für den VW-Konzern
stürmische Zeiten heranbrechen. Dafür sprächen sämtliche Schlagzeilen
der vergangenen Tage:

Erst kam in einem Arbeitsrechtsstreit zwischen der AUDI AG und
einem nach seiner Auffassung als "Bauernopfer" entlassenen Ingenieur
heraus, dass der Audi-Vorstandschef Rupert Stadler lange vor der
Aufdeckung des Abgasskandals durch die amerikanische Umweltbehörde
EPA von den Schwierigkeiten bei der Einhaltung der NO2 -Werte wusste.
Nach Auffassung der Anwälte noch viel pikanter: Er soll sich nach
Aussage des Ingenieurs selbst nach einem Spiegel-Artikel bei einer
Präsentation für den Einsatz der Betrugssoftware ausgesprochen haben.
Damit liege auf der Hand, dass der innere Führungszirkel des Konzerns
seit Jahren eingeweiht gewesen sei. Ein besonderes Schlaglicht werfe
diese Entwicklung auf die selektiven Erinnerungslücken Martin
Winterkorns vor dem Untersuchungsausschuss. Das erkläre zudem,
weshalb Herr Winterkorn sich in einem Verfahren wegen der
VW-Betrugssoftware vor dem Landgericht Paderborn auf sein
Zeugnisverweigerungsrecht berief. Hätte er die Wahrheit gesagt, hätte
er sich selbst des Betruges bezichtigt, erläutern die Anwälte; zudem
sei den Aktionärsklagen gegen Volkswagen in diesem Fall wohl
endgültig Erfolg beschieden gewesen.

Gestern ist zudem bekannt geworden, dass der Freistaat Bayern laut
Minister Herrmann wegen der Befürchtung, durch die Teilnahme an der
Rückrufmaßnahme für vom Abgasskandal betroffene 500 Polizeifahrzeuge
weitergehende Gewährleistungsansprüche auf
Rückabwicklung/Schadenersatz zu verlieren, die Fahrzeuge vorerst
nicht dem Rückruf zuführen werde. Damit richte sich erstmalig auch




die öffentliche Hand gegen den Rückruf. Die Düsseldorfer Anwälte
warnen schon lange vor den juristischen und technischen Nachteilen
der Rückrufteilnahme und berufen sich wegen der technischen Nachteile
auf eine offizielle Warnung der EU-Kommission, technische
Erläuterungen von Motoreningenieuren und die negativen
Praxiserfahrungen ihrer Mandanten. "Jetzt wird auch der letzte Bürger
begreifen, dass das Bundesverkehrsministerium, das
Kraftfahrt-Bundesamt und der VW-Konzern eine unheilige Allianz gegen
den Bürger geschmiedet haben", glaubt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco
Rogert, Gründungspartner der Sozietät und Wirtschaftsprofessor an der
FOM: "Nachdem der Bürger von Volkswagen betrogen wurde, wie die
Landgerichte Hildesheim und Krefeld in den Verfahren, die die Kanzlei
Rogert und Ulbrich feststellten, folgt jetzt eine Erpressung durch
die rechtswidrige Androhung der HU-Plakettenversagung beim TÃœV Nord
und die Androhung der Fahrzeugstilllegung für Fahrzeuge von
Rückrufverweigererern durch das Kraftfahrt-Bundesamt", erläutert der
Anwalt.

"Rechtswidrig" sei die gesamte Rückrufaktion, so Rogert weiter,
weil die EU-Typgenehmigung nach § 19 Abs. 7 i.V.m § 19 Abs. 2 Satz 2
Nr. 3 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung erloschen sei und die
Rückrufmaßnahme als Auflage gem. § 25 Abs. 2 EG-FGV zur EU
-Typgenehmigung nur dann rechtmäßig erfolgen könne, wenn die
Genehmigung noch bestünde. Das sei vorliegend aber aufgrund des
Erlöschens der Typgenehmigung nicht der Fall, weshalb die gesamte
Rückrufaktion "sofort gestoppt" werden müsse. Die Teilnahme an der
Rückrufaktion sei deshalb auch "kein geeignetes
Unterscheidungskriterium für die Frage, ob eine Stilllegungsverfügung
zu erfolgen habe oder nicht". "Entweder alle oder keines", so der
Anwalt.

Das am 21.2.2017 beschlossene Dieselfahrverbot in Stuttgart ab
2018 "werde die Talfahrt des Wertes der betroffenen Fahrzeuge
beschleunigen, da dies nur der Anfang sei und weitere große Städte
spätestens nach der Bundestagswahl nachziehen", glaubt der Anwalt.

"Bedauerlicherweise muss jeder Geschädigte individuell sein Recht
durchsetzen, da Sammelklagen in Deutschland unzulässig sind", gibt
Rogert zu verstehen. Entsprechende Angebote im Internet seien mit
großer Vorsicht zu genießen, warnt der Anwalt die Betroffenen. "Wer
nicht klagt, wird am Ende der Dumme sein".



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Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
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Datum: 22.02.2017 - 12:13 Uhr
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