(ots) - Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat
heute konkretisierende Vorschriften, sogenannte technische
Regulierungsstandards (RTS), veröffentlicht. Diese bilden eine
wesentliche Grundlage für die Umsetzung der zweiten
EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Europa.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass
Drittdienstleister, zum Beispiel Zahlungsauslöse- oder
Kontoinformationsdienste, nur über eine dezidierte technische
Schnittstelle des kontoführenden Instituts Zugang zum Konto des
Bankkunden erhalten dürfen. Damit bleiben die hohen
Sicherheitsstandards des Zahlungsverkehrs für Kunden wie Banken
erhalten. Zudem werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle
Marktteilnehmer geschaffen.
Ferner legt die EBA in ihren RTS fest, dass kontoführende
Kreditinstitute die Option erhalten sollen, bei Kartenzahlungen oder
bei Ãœberweisungen bis 30 Euro auf eine gesonderte
Transaktionsfreigabe durch den Kunden (zum Beispiel per TAN oder PIN)
zu verzichten. Die DK begrüßt diese Festlegung, denn so können
Kleinbetragszahlungen auch zukünftig schnell und einfach beauftragt
werden. Durch diese Ausnahme von der viel diskutierten
Zwei-Faktor-Authentifikation können die Vorteile des kontaktlosen
Bezahlens per Bankkarte oder des Geldsendens per Banking-App
(person-to-person) weiterhin genutzt werden.
Die Regeln müssen noch von der Europäischen Kommission angenommen
werden und sind dann innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Im
Interesse aller Marktteilnehmer erwartet die DK eine zügige
Bestätigung der RTS auf EU-Ebene und eine einheitliche Umsetzung in
allen EU-Ländern. Nur so kann das Ziel erreicht werden, einheitliche
Standards für die Sicherheit von Internetzahlungen sowie den
Kontozugang für Drittdienstleister in ganz Europa zu verwirklichen
und somit dem Kunden bestmögliche Services zu bieten.
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