(ots) - DUH fordert neutrale Behörde zur Kontrolle der
Lizenzierung von Verkaufsverpackungen - DUH bezweifelt Unabhängigkeit
der geplanten herstellergetriebenen "Zentralen Stelle" zur Einhaltung
des Verpackungsgesetzes - Es droht ein Filz von
Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern -
Bundesumweltministerin Hendricks übergeht leichtfertig Bedenken des
Bundeskartellamts
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks geplante Selbstkontrolle der
Einhaltung des zukünftigen Verpackungsgesetzes durch den Handel und
Hersteller. Die mit der Errichtung einer "Zentralen Stelle"
beabsichtigte Bündelung von Informationen, die Steigerung der
Effizienz und die Förderung eines funktionierenden Vollzugs des
Verpackungsgesetzes wird von der DUH grundsätzlich begrüßt. Die
Ausformung als herstellergetriebene beliehene Stiftung bürgerlichen
Rechts lehnt die DUH jedoch strikt ab. Eine solche Stiftung erhält
hoheitliche Befugnisse wie eine Behörde, deren Repräsentanten wären
aber die zu kontrollierenden Hersteller und Händler selbst. Die DUH
fordert stattdessen eine neutrale und unabhängige "Zentrale Stelle",
z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Teil einer schon
vorhandenen staatlichen Behörde, wie beispielsweise dem
Umweltbundesamt. Allein dadurch kann gewährleistet werden, dass die
hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen wirtschaftlicher Interessen
gegenüber allen Marktbeteiligten wahrgenommen werden.
"Eine 'Zentrale Stelle' mit Register- und Kontrollfunktion zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von
Verkaufsverpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben.
Ansonsten droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von
Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der
Verbraucher geht. Es ist ein Skandal, dass Umweltministerin Barbara
Hendricks die warnenden Worte des Bundeskartellamts und dessen
Empfehlung einer neutralen und staatlichen Organisation zur
Überwachung der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen übergeht.
Einmal mehr setzt die Ministerin auf zweifelhafte Deals mit der
Wirtschaft, anstatt auf staatliches Ordnungsrecht zu setzen",
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Für eine privatwirtschaftlich organisierte 'Zentrale Stelle'
können am Ende nur sehr komplexe Verhaltensregeln festgelegt werden,
deren Erfolg jedoch völlig ungewiss ist. Wie soll kontrolliert
werden, ob Mitarbeiter nicht doch in geschäftlichen oder beratenden
Beziehungen zu Marktteilnehmern standen. Es drohen
wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte der
Kuratoriumsmitglieder sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten
einzelner Marktteilnehmer. Dadurch können Verpackungen für
Verbraucher deutlich teurer werden", sagt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Damit dies ausgeschlossen werden
kann, ist eine unabhängige und staatliche Organisation notwendig.
Link:
Einschätzung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Ausgestaltung
einer zentralen Stelle im Entwurf des geplanten Verpackungsgesetzes:
http://l.duh.de/agzvb
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
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