(ots) - Die Berliner AfD hat erfolglos versucht, ihre
Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung zu dementieren und die
Ausstrahlung der rbb-Dokumentation "Die Stunde der Populisten"
gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Berlin mochte eine
entsprechende einstweilige Verfügung jedoch nicht erlassen.
Verhindern wollte der Landeschef der "Jungen Alternativen" und
AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, Thorsten Weiß, die
Aussage im Film, er habe eine Zusammenarbeit der AfD mit der
extremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären
Bewegung, erstmals zugegeben. Diese Aussage hält das Landgericht aber
für eine zulässige Wertung, die vom Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt sei. Es folgt damit der Auffassung des rbb.
Es gebe - wie das Gericht weiter ausführt - für diese Wertung auch
eine "ausreichende Tatsachengrundlage": wenn nämlich AfD-Mitglieder
und Identitäre gemeinsam an Veranstaltungen und Demonstrationen
teilnehmen, was Weiß begrüßt hatte, erscheine es "nicht fernliegend",
von einer Zusammenarbeit der beiden Gruppierungen zu sprechen.
Aufgrund dieser gerichtlichen Feststellung nahm Weiß den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung schließlich zurück.
Die Fernsehdokumentation "Die Stunde der Populisten - Die AfD
greift nach der Macht" ist nach wie vor in der rbb-Mediathek
abrufbar. Sie zeichnet exemplarisch die Strategie der AfD im Jahr der
Bundestagswahl nach.
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