(ots) - Berlin, 25.02.2017 - "Es ist das altbekannte Spiel:
Die Europäische Kommission versucht einmal mehr, die
gesundheitspolitischen Kompetenzen ihrer Mitgliedstaaten zu
beschneiden. Dabei regelt der Vertrag von Lissabon eindeutig, dass
über die Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene entschieden wird."
So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der
Bundesärztekammer (BÄK), den jüngsten Vorstoß der EU-Kommission zur
erweiterten Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von
Berufsreglementierungen. Die Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet
werden, neue oder zu ändernde Berufsvorschriften schon im Vorfeld
darauf zu prüfen, ob sie aus Binnenmarktperspektive gerechtfertigt,
notwendig und verhältnismäßig sind. In einem Schreiben an das
Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und das
Bundeswirtschaftsministerium warnt Montgomery davor, diesen
Richtlinienvorschlag im Bereich des Gesundheitswesens umzusetzen. Er
verstoße gegen das in den EU-Verträgen verankerte Subsidiaritäts- und
Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zudem drohten ein erheblicher
Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten durch Gutachten und Studien.
Besonders gravierend sei, dass die in dem Vorschlag angelegte
Begründungspflicht für Neuerungen bzw. Änderungen der
Berufsvorschriften die Rechtssetzung verzögert. Dies betrifft auch
wichtige Maßnahmen zum Schutz von Patienten. In ihrer ebenfalls an
die Ministerien versandten Stellungnahme zu
dem EU-Richtlinienvorschlag weist die BÄK zudem darauf hin, dass
die darin enthaltenen Prüfkriterien nicht im Einklang mit der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen. Dieser betone
darüber hinaus in seinen Urteilen stets das Recht der
Mitgliedsstaaten, selbst zu entscheiden, welche Berufe sie wie stark
reglementieren. Die BÄK stellt klar: Die in Deutschland vom
Gesetzgeber, dem Satzungsgeber und den Gerichten vor jeder Maßnahme
oder Entscheidung vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung sei
bereits jetzt geübte Praxis. Hierzu verpflichteten das Grundgesetz
und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So
gewährleisteten die Landesärztekammern unter anderem über das
ärztliche Berufsrecht eine qualitativ hochwertige medizinische
Versorgung der Bevölkerung. Stellungnahme der Bundesärztekammer zum
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen:
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