(ots) - Eine griffige Formel besagt: Bei der groben
Fahrlässigkeit denkt der Täter: "Es wird schon gut gehen", beim
bedingten Vorsatz sagt er sich: "Na, wenn schon." Es spricht viel
dafür, dass die Berliner Raser gehofft haben, dass es schon gut
gehen wird - und sei es nur aus Angst um das eigene Leben oder die
Unversehrtheit der geliebten Autos. Der Bundesgerichtshof sollte das
Berliner Urteil deshalb in der Revision korrigieren. Auch bei
fahrlässiger Tötung sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
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