(ots) - Höchstes bayerisches Gericht zwingt Freistaat zur
Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten in München bis zum 31.12.2017 -
Rechtskräftige Verurteilung des Freistaats Bayern aus dem Jahr 2012
und dessen Vollstreckbarkeit vollumfänglich bestätigt -
DUH-Bundesgeschäftsführer warnt vor Neukauf von Diesel-Pkw angesichts
der kommenden Diesel-Fahrverbote in 62 deutschen Städten
Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs im seit 2012 andauernden Rechtsstreit über
"Saubere Luft" in München zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
und dem Freistaat Bayern erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch:
"Mit dieser Entscheidung kommen in München ab Anfang 2018
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Wir begrüßen die heutige
Entscheidung des obersten bayerischen Gerichts im seit fünf Jahren
andauernden Kampf der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in der
bayerischen Landeshauptstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
hat das bereits 2012 ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil
des VG München bestätigt und die Nichtumsetzung durch den Freistaat
Bayern beim Dieselabgasgift NO2 festgestellt. Unmissverständlich hat
das Gericht die Notwendigkeit von zeitnahen Dieselfahrverboten sowie
die Zwangsgeldandrohung der Vorinstanz bestätigt. Da Freistaat und
Landeshauptstadt während der Verhandlung deutlich machten, sich
mehrere Jahre Zeit nehmen zu wollen, begrüßt die DUH die Bestätigung
und Aufteilung des 10.000 Euro Zwangsgeldbetrags auf drei
Einzelsummen und drei Termine mit Vorlage einen umsetzbaren Konzeptes
für Diesel-Fahrverbote bis zum 31.12.2017."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
sagt: "Ab 2018 wird München Dieselfahrverbote verhängen müssen. Die
jetzt noch offene Rechtsfrage, ob bereits die heute geltende
Rechtslage Fahrverbote ermöglicht, wird voraussichtlich im Herbst
2017 durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bestätigt das
Gericht die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen zur
Zulässigkeit der Fahrverbote, wird München sie nach dem jetzigen
Beschluss des VGH Anfang 2018 einführen müssen. Sollte das
Bundesverwaltungsgericht dies wider Erwarten anders sehen, wird der
Bund die Blaue Plakette wegen des bereits anhängigen
Vertragsverletzungsverfahrens einführen müssen. An Fahrverboten führt
kein Weg vorbei."
Die DUH geht davon aus, dass die Fahrverbote für alle Diesel-Pkw,
also auch für Euro 6, gelten werden. Aktuelle Messungen der DUH im
Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts zeigen Ãœberschreitungen der
Grenzwerte insbesondere im Winterhalbjahr von durchschnittlich
700-800 Prozent. Aktuell verkaufte Diesel-Pkw sind somit nicht
sauberer als ältere Euro 4 und 5 Diesel-Modelle. "Wir können aktuell
nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist
sehr groß, dass diese Fahrzeuge kurzfristig in zumindest den 62
deutschen Städten mit Überschreitungen des No2-Grenzwertes nicht mehr
einfahren dürfen", so Jürgen Resch.
Unterstützt wurde die Klage der DUH von der britischen
Organisation ClientEarth. ClientEarth Geschäftsführer James Thornton
sagt: "This judgment is a triumph for the health of everyone in
Munich. After years of resisting, the local authorities are finally
going to have to fulfil their duty to protect those who live and work
there from dirty air - or face financial penalties. It also sets the
tone for our other clean air cases in Germany. Judges can take their
cues from this ruling, enforcing local and national government's duty
to clean up toxic and illegal pollution across the nation 'as soon as
possible'."
Links:
Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
27.2.2017: http://l.duh.de/p010317
Zur Pressemitteilung vom 13.2.2017 "Diese-Fahrverbote in München.
Bayersicher Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 16.2.2017":
http://l.duh.de/8nvsx
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://ots.de/SM78O
Mehr über das Projekt "Right to clean air":
http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße
15, 10719 Berlin
030-884 72 80,0171 2435458, klinger(at)geulen.com
Jon Bennett, Communications Manager ClientEarth
0044 0303 050 5935, jbennett(at)clientearth.org
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