PresseKat - BGH-Urteil: "Optiker-Qualität" im Internet nicht möglich (FOTO)

BGH-Urteil: "Optiker-Qualität" im Internet nicht möglich (FOTO)

ID: 1462870

(ots) -
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist
Online-Anbietern von Brillen künftig untersagt, für diese mit der
Aussage "in Optiker-Qualität" zu werben. Zuvor hatte der
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bereits vor
Gericht durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit
einem Warnhinweis versehen werden müssen.

Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichtes Schleswig-Holstein
sind Online-Anbieter von Gleitsichtbrillen bereits seit Ende
September 2014 verpflichtet, ihre Kunden auf die eingeschränkte
Nutzbarkeit der Brillen im Straßenverkehr hinzuweisen. Der BGH hat
dies in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 3. November 2016
ausdrücklich noch einmal bestätigt: Wenn vor der Nutzung der
Internetbrille im Straßenverkehr gewarnt werden müsse, dann dürfe die
Brille auch nicht mit "Premium-Gleitsichtgläsern in Optiker-Qualität"
beworben werden, so die Karlsruher Richter. Denn der Verbraucher
verbinde mit der Aussage "in Optiker-Qualität" die Vorstellung von
einer ordnungsgemäßen Leistung eines im stationären Handel tätigen
Augenoptikers.

Tatsächlich kann diese Leistung online nicht erbracht werden, wie
ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod erklärt: "Um die Tauglichkeit einer
Gleitsichtbrille sicherzustellen, müssen bestimmte Parameter exakt
ermittelt und bei der Fertigung der Brille unbedingt berücksichtigt
werden. Wird eine Brille jedoch im Internet gekauft, ist beides
aufgrund des fehlenden direkten Kundenkontakts nicht möglich."

Der Verbraucher dürfe deshalb auch und gerade beim Kauf einer
Gleitsichtbrille nicht im Unklaren darüber gelassen werden, mit
welchen Einschränkungen dieses Produkt möglicherweise behaftet ist.
Truckenbrod rät: "Kunden, die eine möglichst verträgliche Brille
benötigen, sollten von einem Online-Kauf absehen und den Augenoptiker




als Fachmann vor Ort aufsuchen."

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Lars Wandke
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf,
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
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Datum: 02.03.2017 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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