(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang
März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen intensiviert.
"Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die
Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer
unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das
Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat", erklärte Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
des Instituts. "Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die
Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt."
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem
Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen
übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention
in Landesrecht geschaffen. "Das Gesetz ist natürlich kein
Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der
staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden", so Aichele
weiter.
Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist
beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei
Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit
Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die
auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen
Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die
Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur
Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche
Institut für Menschenrechte nach §11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes
(IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
WEITERE INFORMATIONEN http://ots.de/zled5
Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)
http://ots.de/GafBa
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