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TÜV Rheinland: Zustandserfassung von Radwegen kann Unfällen vorbeugen / Baulastträger haben Verkehrssicherungspflicht / Eigenverantwortung der Radfahrer bei sichtbaren Schäden (FOTO)

ID: 1463046

(ots) -
Der Radweg soll Radfahrern unter anderem Sicherheit bieten. Jedoch
können Schäden wie Wurzelhebungen, Schlaglöcher, Risse oder auch
fehlendes Pflaster Radwege in einen Hindernisparcours verwandeln und
zu Stürzen führen. Verantwortlich für die Instandhaltung der Radwege
sind die Baulastträger wie beispielsweise Länder, Kreise, Kommunen
und Städte, denen damit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
"Wer eine Gefahrenlage schafft, ist dazu verpflichtet, die
notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer
möglichst zu verhindern", erklärt Volker Jakobi, Experte für
Straßenuntersuchung des TÜV Rheinland.

Offene Rechtslage bei Unfällen

Bei Unfällen infolge klar erkennbarer Fahrbahnschäden wie
beispielsweise frostbedingter Schäden oder Wurzelwölbungen ist die
Rechtslage nicht klar. Weist ein Verkehrsschild auf den schlechten
Zustand des Weges hin oder sind die Schäden deutlich erkennbar, steht
die Verkehrssicherungspflicht der Eigenverantwortung des Radfahrers
gegenüber. "Da Gerichtsverfahren im Zweifel nicht immer zugunsten des
Radfahrers ausgehen, ist es wichtig, immer vorausschauend zu fahren",
weiß Volker Jakobi. Radfahrer müssen sich auf den Zustand der Straßen
und Radwege einstellen und ihr Fahrverhalten den Umständen anpassen.
So können mögliche Hindernisse rechtzeitig erkannt werden.

Schäden im Voraus erkennen und beheben

Die Beliebtheit von E-Bikes und Pedelecs steigt, mit ihr auch die
Anzahl der Unfälle. Zudem verunglücken ältere Fahrer ab 65 Jahren
deutlich häufiger als jüngere. Ein Grund mehr, um Schäden frühzeitig
zu erkennen und zu beheben. Dazu erfasst und bewertet TÃœV Rheinland
im Auftrag der Verwaltungen den Zustand von Straßen, Rad- und
Gehwegen. Dabei hilft ihnen das Messsystem Argus-Agil, das bisher auf




über 20.000 Kilometern Radweg eingesetzt wurde. Mittels Kamera- und
Lasertechnik werden u.a. Ebenheit, Neigung und Oberflächenschäden
erfasst und im Anschluss bewertet.



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Datum: 03.03.2017 - 10:00 Uhr
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