(PresseBox) - Die Butlers GmbH & Co. KG (Köln) ist insolvent. Am 27. Januar 2017 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 71 IN 24/17). Zwar strebt das Einrichtungshaus eine Sanierung an, Genussrechte-Inhaber müssen aber trotzdem Verluste befürchten. Für Betroffene gelte, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), sich rechtzeitig fachmännisch beraten zu lassen.
Noch laufen die Geschäfte der Butlers-Kette, trotz Insolvenz. Anleger, die sich über Genussrechte an ihr beteiligten, können deshalb aber nicht aufatmen. Der Insolvenzverwalter muss erst noch prüfen, ob eine Sanierung möglich ist. Zudem ist unabhängig davon mit finanziellen Einbußen zu rechnen. ?Die Anleger könnten zum Beispiel aufgefordert werden, ihren Teil zur Rettung des Unternehmens beizutragen?, gibt der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de) zu bedenken.
Sollte die Sanierung der Kette gar nicht möglich sein, steht es um die Investitionen der Anleger noch schlechter. H. Heinze: ?Forderungen aus Genussrechten werden im Insolvenzverfahren in der Regel nachrangig behandelt. Nachdem alle anderen Gläubiger bedient wurden, bleibt für sie womöglich kein Geld mehr übrig.? Damit am Ende nicht der Totalverlust steht, gilt es deshalb rechtzeitig gegenzusteuern und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung zu ziehen.
Fachmännischer Rat ist dabei unerlässlich. Betroffene können sich deshalb sehr gern für eine erste, kostenfreie Beratung an den DFMS wenden. ?Unsere Vereinsanwälte prüfen dann alle in Frage kommenden Anspruchsmöglichkeiten und -gegner?, so Heinze.