(firmenpresse) - Die Absicherung des persönlichen Berufsunfähigkeitsrisikos stellt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige eine wichtige, existenzsichernde Maßnahme dar.
Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer bAV
Eine interessante Alternative für Arbeitnehmer ist die Abbildung des gewünschten Versicherungsschutzes im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Neben rabattierten Beiträgen und einer Finanzierung aus dem laufenden Bruttolohn oder durch den Arbeitgeber sichert die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer betrieblichen Altersversorgung mit einem regelmäßig vereinfachten Antragsverfahren gegen verkürzten Antrag oder einer listenförmigen Anmeldung mit einer Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers einen weiteren wichtigen Vorteil gegenüber dem privaten Einzelvertrag.
Mehrwert für das Unternehmen?
Auch aus Sicht des Arbeitgebers stellt die betriebliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos seiner Arbeitnehmer einen Mehrwert für das Unternehmen dar. Eine verbesserte Corporate Identity und die emotionale Bindung der Arbeitnehmer sollten in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht unterschätzt werden. Auch wenn die Vorteile einer betrieblichen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos der Arbeitnehmer unstrittig sind, stellt die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung gleichermaßen an den Vermittler als auch an den Arbeitgeber das Erfordernis der qualifizierten Vorbereitung und Umsetzung im Unternehmen.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
So müssen bei der Absicherung von „BU-Risiken“ im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im besonderen Maße in der Versorgungszusage geklärt werden. Der Arbeitgeber sollte ferner auf potentielle Störfälle, wie z.B. eine längere Arbeitsunfähigkeit, eine Elternzeit oder ein Sabbatical seiner versorgungsberechtigten Arbeitnehmer mit Blick auf seine Erfüllungshaftung vorbereitet sein. Sofern jedoch Unterlassungssünden bei der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden, stellt die betriebliche Absicherung von „BU-Risiken“ eine äußerst komfortable Vorsorgelösung mit einem hohen Win-Win-Effekt für alle Vertragspartner dar.
Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen
Mit seinem Urteil vom 19.5.2016 hat das Bundesarbeitsgericht auch ein Schlaglicht auf die „BU-Direktversicherung“ geworfen. Mit Blick auf die dem Arbeitnehmer für den Fall der Invalidität zugesagten Leistungen muss der Anspruchsbegrenzung durch den Arbeitnehmer bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen eine besondere Aufmerksamkeit zukommen.
Webinar: online, live und interaktiv
Das Webinar findet online, live und interaktiv am 04.04.2017 von 10-11 Uhr statt. Weiter Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter:
http://campus-institut.de/seminare/webinare/
Seit über 12 Jahren werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den
staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden
Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche
Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus werden die Weiterbildungen Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) sowie – über den Partner Deutsche Makler Akademie – die Lehrgänge Generationenberater/-in (IHK) und Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) angeboten. Außerdem gibt es am CAMPUS INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -vermittlung, das auch als Seminarflatrate buchbar ist.
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