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Unternehmen/Bericht des Vorstandes zur 0,8%igen Kapitalerhöhung
1. Allgemeines
In der am 2. Juli 2014 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der
voestalpine AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis
30. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR
31.330.923,02, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis
zu 17.244.916 auf den Inhaber lautende Stück Stammaktien
(Stückaktien) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens
im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Die
jeweilige Ausübung, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sowie
ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechtes sind vom Vorstand im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von
Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (siehe § 4
Abs 2b der Satzung der voestalpine AG in der Fassung vom 6. Juli
2016). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher einmal mit
Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG über die Ausnutzung des
genehmigten Kapitals vom 9. März 2015 dahingehend Gebrauch gemacht,
dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.542.052,14 auf EUR
317.851.287,79 durch Ausgabe von 2.500.000 neuer auf Inhaber lautende
Stammaktien erhöht wurde.
2. Beschluss des Vorstands
In Entsprechung der unter Punkt 1 angeführten Ermächtigung hat der
Vorstand der voestalpine AG, vorbehaltlich der Zustimmung des
Aufsichtsrates, am 6. März 2017 beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von derzeit EUR 317.851.287,79 um EUR
2.543.549,20 auf EUR 320.394.836,99 durch Ausgabe von 1.400.000 Stück
neuer auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einer
Gewinnberechtigung ab 1. April 2016 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung").
Dies entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals um (gerundet) 0,8%.
Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 39,93 festgelegt und
ist zur Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem
Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der
letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 6.
März 2017. Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde
ausschließlich der Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung mit der Verpflichtung zugelassen, diese Aktien
treuhändig entsprechend den Bestimmungen des
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine für die am
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der voestalpine AG oder einer
mit ihr verbundenen Gesellschaft zu halten. Das Bezugsrecht
sämtlicher anderer Aktionäre wurde ausgeschlossen.
3. Zum Ausschluss des Bezugsrechtes
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne
ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich.
Dementsprechend hat die voestalpine bereits im Jahr 2000 ein
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt und dieses seither
kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,92% des Grundkapitals
der voestalpine AG. Ebenfalls im Wege der Stiftung werden darüber
hinaus rund 1,2% Privataktien von ehemaligen und aktuellen
Konzernmitarbeitern verwaltet. Mit der Mitarbeiterbeteiligung der
voestalpine wird einerseits ein stabiler Aktionär der voestalpine AG
ermöglicht. Andererseits wird die Identifikation der Mitarbeiter mit
dem Unternehmen sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
erhöht und die Mitarbeiter profitieren als Aktionäre vom Erfolg des
Unternehmens. Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im
Wesentlichen auf einer Verwendung von Teilen der
kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von Mitarbeitern
zur Zuteilung in Aktien der voestalpine AG, wobei in einem ersten
Schritt Aktien von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung erworben und auf einem Eigenkonto gehalten werden. In
einem zweiten Schritt werden die Aktien an Mitarbeiter jährlich unter
Berücksichtigung und Ausnutzung steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die
an Mitarbeiter zugeteilten Aktien werden von der voestalpine
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter auf eigens
für die Mitarbeiter eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das
Stimmrecht für sämtliche von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung gehaltenen Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird
von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt,
die Dividenden aus den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien
stehen den Mitarbeitern zu. Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen hat, aus dem voestalpine
Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. Pensionierung) aus, erhält
dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, die die
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für
sie/ihn gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der
Mitarbeiterbeteiligung an der voestalpine AG ist daher nicht
konstant, sondern verringert sich in Folge einer in jedem Unternehmen
bestehenden Mitarbeiterfluktuation. Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von
(gerundet) 0,8% dient der Absicherung der grundsätzlich vom Vorstand
und auch der Belegschaft angestrebten Beteiligung von zumindest 10%
der Mitarbeiterbeteiligung am Grundkapital der voestalpine AG. Zudem
wird mit der Kapitalerhöhung die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich)
auf 13,61% (zuzüglich rund 1,19% Privataktien) des Grundkapitals der
voestalpine AG erhöht. Dieses Beteiligungsausmaß wird sich künftig
entsprechend der Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern
reduzieren, sofern die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht
weitere Aktien der voestalpine AG erwirbt. Gemäß § 153 Abs. 5 AktG
stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen
ausreichenden Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre dar. Der Ausschluss ist darüber hinaus sachlich
gerechtfertigt, da
(i)das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den
oben angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist,
(ii)der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet
ist, das
Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine
zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel
auch ohne Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise
erreicht werden kann sowie
(iii)der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ
geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum
oder nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen
und es entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein
vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der
Ausgabebetrag pro Aktie der Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie
der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung
durch den Vorstand am 6. März 2017 ist. Mit diesem Durchschnittskurs wird
sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro Aktie der Bewertung des
Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr der Verwässerung
der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls nicht, da die
Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre jederzeit am
Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß erwerben
können, die ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht.
Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich
gerechtfertigt.
Linz, im März 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax: +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer(at)voestalpine.com
http://www.voestalpine.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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