(ots) - Anlässlich des bevorstehenden Kabinettsbeschlusses
zur Ratifikation der Istanbul-Konvention des Europarats gegen Gewalt
gegen Frauen am 8. März erklärt das Institut:
"Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention wird Deutschland der
23. Vertragsstaat der für den Schutz von Frauen vor Gewalt überaus
wichtigen Menschenrechtskonvention. Das Vorgehen Deutschlands ist
menschenrechtspolitisch wegweisend: Denn mit der grundlegenden Reform
des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 hat Deutschland das Prinzip 'Nein
heißt Nein' verwirklicht und damit sein innerstaatliches Recht in
Ãœbereinstimmung mit den Anforderungen der Konvention gebracht. Die
deutsche Regelung kann gemeinsam mit den Regelungen einiger anderer
Staaten, die den Willen der Frau ins Zentrum des
Vergewaltigungstatbestandes stellen, als Vorbild für die Umsetzung
der Istanbul-Konvention dienen.
Jetzt müssen Politik und Verwaltung weitere konkrete Schritte für
den Schutz vor Gewalt gehen: Die Umsetzung der neuen
Strafrechtsregelungen sollte in der Praxis begleitet werden, etwa
durch Schulungsangebote für die Justiz. Außerdem muss Deutschland
sicherstellen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen in allen Regionen
Deutschlands gleichen Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsangeboten
erhalten, auch unabhängig von einer Behinderung oder vom
Aufenthaltsstatus."
Weitere Informationen
Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt http://ots.de/fHJxD
Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt http://ots.de/qzjBD
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