(ots) - Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen
im Jahr 2015 rund 83 % der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit
nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem
Anteil von 10 % hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8.
März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8 % der
in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem
Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21 % deutlich
höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig
betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit
waren.
Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die
Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird.
Bei etwas mehr als der Hälfte (51 %) der Paare mit Kindern unter drei
Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die
Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24 % der Paare war der
Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8 %
der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch
seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer
Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit
erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2 % der Paare mit
Kindern unter drei Jahren zu.
Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil.
Auch 2006 gingen rund 10 % der in einer Partnerschaft lebenden Mütter
einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren
waren.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
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Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
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