(ots) - Unternehmen mit Beschäftigten müssen in diesem Jahr
erstmals einen digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr
abgeben. Nach einer zweijährigen Übergangsphase soll das neue
Verfahren den bisher auf Papier oder via Extranet übermittelten
Lohnnachweis ersetzen. Auf der Grundlage des Lohnnachweises errechnet
die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Beitrag.
"Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnachweis erfolgreich
gestartet", sagt Peter Libowski, bei der DGUV zuständig für den
digitalen Lohnnachweis. "Auf Seiten der Unfallversicherung haben die
Systeme reibungslos funktioniert." Ersten Statistiken zufolge haben
bisher etwa 50 Prozent der meldepflichtigen Unternehmen den digitalen
Lohnnachweis 2016 eingereicht. Auf die Beitragsberechnung wirken sich
die fehlenden digitalen Lohnnachweise noch nicht aus, "da die
Unfallversicherung die Beiträge für 2016 auf Basis der Lohnnachweise
berechnet, die per Papier oder Extranet übermittelt werden". Dennoch
ist die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 bereits
verpflichtend. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vergleichen
die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um gegebenenfalls noch
vorhandenen Fehlern in den Programmen und Herausforderungen für die
Anwender frühzeitig begegnen zu können. Die DGUV ist hierzu mit den
Herstellern der Entgeltabrechnungsprogramme in Kontakt, um auf
Korrekturen hinwirken zu können. Das gleiche gilt im kommenden Jahr,
wenn für das Meldejahr 2017 der digitale Lohnnachweis und der
bisherige Lohnnachweis abzugeben sind. Ab 2019 entfällt der bisherige
Übermittlungsweg dann vollständig.
Nicht zu lange mit dem Stammdatenabgleich warten
Auswertungen zum Stichtag 16.02.2017 (Meldetermin Lohnnachweis
digital) der Unfallversicherung zeigen, dass bislang viele Betriebe
noch keinen Stammdatenabgleich für 2017 durchgeführt haben. Der
Stammdatenabgleich bildet die Grundlage für die Erstellung des
digitalen Lohnnachweises im Folgejahr. Libowski empfiehlt den
Arbeitgebern deshalb dringend, den Abgleich schnellstmöglich
durchzuführen. "Ruft der Arbeitgeber die Stammdaten in seinem
Entgeltabrechnungsprogramm zu einem späteren Zeitpunkt ab, kann sich
das insbesondere bei Änderungen auf alle bis zu diesem Zeitpunkt
erstellten Gehaltsabrechnungen auswirken. Je früher die Stammdaten
abgeglichen und Arbeitnehmer der zutreffenden Gefahrtarifstelle
zugeordnet werden, umso besser." Am besten wäre es daher, so
Libowksi, wenn der Stammdatenabgleich künftig in den
Personalabteilungen zu den Routineaufgaben am Jahresanfang
hinzugefügt würde.
Weitere Informationen zum Meldeverfahren sowie zum digitalen
Lohnnachweis gibt es bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
sowie auf der Website der DGUV www.dguv.de, Webcode d981926.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung(DGUV)
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