(ots) - Weltweit werden etwa 700 Millionen Ehen unter
Minderjährigen geschlossen. Die Risiken dieser Frühehen sind vor
allem für Mädchen groß: Sie brechen ihre Schulausbildung ab, erfahren
Gewalt in der Ehe und riskieren ihr Leben mit Frühschwangerschaften.
In Deutschland lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters
Mitte 2016 1.475 verheiratete ausländische Minderjährige, davon 361
unter 14 Jahren.
Laut einem Gesetzentwurf des Justizministeriums ist vorgesehen,
bisher anerkannte im Ausland geschlossene Ehen Minderjähriger
zukünftig nur noch bei Härtefällen im Alter von 16 und 17 Jahren
anzuerkennen. Sie sollen ansonsten als »nichtig« erklärt werden.
»Eheschließungen mit Minderjährigen genauer anzusehen und bei
Kindesschutzgefährdung aufzulösen, ist richtig«, erklärte Jörg
Angerstein, Vorstandssprecher des internationalen Kinderhilfswerks
terre des hommes. »Allerdings schießt der Gesetzgeber mit dieser
Initiative über das Ziel hinaus, denn die Nichtigkeit einer Ehe lässt
keinen Raum für eine einzelfallbezogene Prüfung, die das Wohl der
verheirateten Minderjährigen und ihre Meinung berücksichtigt.« Zudem
fallen dadurch eherechtliche Ansprüche weg. Kinder, die aus einer Ehe
hervorgegangen sind, würden dann als unehelich gelten und wären
zusammen mit ihrer minderjährigen Mutter schnell Stigmatisierung und
Ausgrenzung ausgesetzt.
terre des hommes appelliert an das Justizministerium, den
Gesetzentwurf zu überarbeiten. »Das Ministerium sollte besser ein
Aufhebungsverfahren für alle Minderjährigenehen ab 14 Jahren
einführen, da dies mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen bringt
und dem Kindeswohl dient«, so Jörg Angerstein. »Das würde bedeuten,
dass Gerichte nach Kindeswohlprüfung und Anhörung der Betroffenen
eine Entscheidung über die Aufhebung oder Anerkennung der Ehe
treffen. Wir brauchen dazu allerdings auch mehr qualifiziertes
Personal in der Flüchtlingssozialarbeit, um zwischen Behörden und
Familien zu vermitteln, und wir brauchen mehr
Mutter-Kind-Einrichtungen, um den Schutz der jungen Mütter zu
garantieren.«
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